Welche Nebenkosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden?

  • VerwaltungskostenKosten für Hausverwaltung
  • Instandhaltungs- und InstandsetzungskostenReparaturkosten
  • Kosten für Modernisierungsmaßnahmen
  • FinanzierungskostenZinsen für Immobilienfinanzierung
  • Steuern (außer Grundsteuer)
  • Einmalige oder unregelmäßig anfallende Kostenz.B. Fällen eines Baumes auf der Allgemeinfläche
  • Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
  • Kosten für die Installation neuer Feuerlöscher (nur Wartungskosten sind umlagefähig)
  • Kosten für leerstehende Wohnungen
  • Allgemeine Kosten für „Hausstrom“
  • Kosten für regelmäßige Reinigung von Wasserrohren
  • Mietkosten für Rauchwarnmelder (nur Wartungskosten sind unter Umständen umlagefähig)
  • Kosten für den Einbau von Rauchwarnmeldern (können aber als Modernisierung auf die Miete aufgeschlagen werden)
  • Kosten für Baumfällarbeiten (außer im Rahmen regelmäßiger Gartenpflege)

    Es ist wichtig zu beachten, dass nur die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführten Kosten und die im Mietvertrag vereinbarten Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Alle anderen Kosten muss der Vermieter selbst tragen.

    Buchempfehlung
    Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
    Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
    Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!

    Wir sind bekannt aus