Kann mich der Vermieter wegen Schimmel kündigen?
Ja, der Vermieter kann dem Mieter wegen Schimmel kündigen, aber dies hängt von bestimmten Bedingungen ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Gründe für eine Kündigung durch den Vermieter
1. Fehlverhalten des Mieters
Der Vermieter kann dem Mieter kündigen, wenn der Schimmelbefall nachweislich durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde, z.B. durch:
- Unzureichendes Lüften und Heizen
- Trocknen von Wäsche in der Wohnung ohne ausreichende Belüftung
In solchen Fällen muss der Vermieter nachweisen, dass der Mieter durch sein Verhalten den Schimmel verursacht hat. Wenn der Mieter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht ändert, kann dies eine Kündigung rechtfertigen.
2. Uneinsichtigkeit des Mieters
Wenn der Mieter trotz Abmahnung und Hinweisen des Vermieters sein Verhalten nicht ändert und weiterhin falsches Lüftungs- und Heizverhalten zeigt, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen. Ein Gericht kann dies als rechtmäßig ansehen, wenn der Mieter uneinsichtig bleibt und der Schimmelbefall dadurch fortbesteht oder sich verschlimmert.
Vorgehensweise des Vermieters
- Abmahnung: Der Vermieter muss den Mieter zunächst abmahnen und auf das Fehlverhalten hinweisen. Der Mieter sollte die Möglichkeit erhalten, sein Verhalten zu ändern.
- Frist setzen: Der Vermieter sollte dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um das Fehlverhalten zu korrigieren.
- Kündigung: Wenn der Mieter innerhalb der gesetzten Frist sein Verhalten nicht ändert, kann der Vermieter eine Kündigung aussprechen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für eine Kündigung durch den Vermieter wegen Schimmelbefalls, der durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde, findet sich in § 543 BGB. Hiernach kann eine fristlose Kündigung erfolgen, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Fazit
Der Vermieter kann dem Mieter wegen Schimmel kündigen, wenn der Schimmelbefall nachweislich durch das Verhalten des Mieters verursacht wurde und der Mieter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht ändert. Der Vermieter muss jedoch den Nachweis erbringen, dass der Schimmel durch das Verhalten des Mieters entstanden ist. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung und Fristsetzung ist in der Regel nicht rechtmäßig.