Wann darf der Vermieter fristlos kündigen?
- Mietrückstände:Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist
- Störung des Hausfriedens:Bei wiederholten schweren Verstößen gegen die Hausordnung
- Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache:Unerlaubte Untervermietung
- Straftaten:Bei Begehung von Straftaten in der Wohnung oder gegen den Vermieter
- Erhebliche Beschädigung der Mietsache
- Nicht gezahlte Kaution:Wenn der Mieter die vereinbarte Kaution auch nach einer angemessenen Frist nicht zahlt
Wichtige Punkte:
- In den meisten Fällen muss der Vermieter den Mieter vorher abmahnen, bevor er fristlos kündigen kann.
- Eine Ausnahme bilden Mietrückstände und nicht gezahlte Kautionen – hier ist keine vorherige Abmahnung nötig.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund benennen.
- Der Kündigungsgrund muss so schwerwiegend sein, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Der Vermieter sollte in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung tatsächlich vorliegen, da eine unberechtigte Kündigung rechtliche Konsequenzen haben kann.