Kündigung Mietvertrag: Wann darf der Vermieter das Mietverhältnis kündigen?

Ordentliche Kündigung

Der Vermieter kann das Mietverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen ordentlich kündigen. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

  1. Eigenbedarf:Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts.
  2. Wirtschaftliche Verwertung:Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses daran gehindert, das Grundstück in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen zu verwerten.
  3. Pflichtverletzung des Mieters:Der Mieter verletzt seine Pflichten aus dem Mietvertrag schuldhaft und nicht unerheblich.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Mieters möglich. Diese müssen so gravierend sein, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Beispiele sind:

  1. Mietrückstände:Der Mieter ist mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand.
  2. Erhebliche Störung des Hausfriedens:Der Mieter belästigt Nachbarn oder den Vermieter, verletzt regelmäßig die Ruhezeiten oder bedroht andere Mieter.
  3. Schwerwiegende Pflichtverletzungen:Der Mieter beschädigt die Wohnung absichtlich oder fahrlässig.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter richten sich nach der Mietdauer:

  • Mietdauer unter 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer 5 bis 8 Jahre: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate Kündigungsfrist

Schriftform und Zustellung

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Vermieter unterschrieben sein.
  • Die Kündigung muss dem Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugestellt werden, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitgezählt wird.

Sozialklausel

Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie eine besondere Härte darstellt (z.B. hohes Alter, Krankheit). Der Widerspruch muss schriftlich und begründet erfolgen.

Räumungsklage

Wenn der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht auszieht, muss der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann über die Zwangsräumung.

Fazit

Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Formvorschriften möglich. Bei Unsicherheiten sollten sowohl Vermieter als auch Mieter rechtlichen Rat einholen.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!

Wir sind bekannt aus