Wie Sie sich als Mieter ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen
Hier sind die wichtigsten Punkte, wie Sie sich als Mieter Ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen können:
- Absetzbare Nebenkosten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskosten, Gartenpflege, Winterdienst
- Handwerkerleistungen wie Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten, Reparaturen
- Nicht absetzbar sind:
- Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Wasser, Heizung
- Müllgebühren, Grundsteuer
- Höhe der Steuerermäßigung:
- 20% der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, max. 4.000 Euro pro Jahr
- 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, max. 1.200 Euro pro Jahr
- Voraussetzungen:
- Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt sein
- Nur Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar, keine Materialkosten
- Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgt sein
- Vorgehen:
- Relevante Posten aus der Nebenkostenabrechnung identifizieren
- Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung eintragen
- Bei unklarer Aufschlüsselung den Vermieter um eine separate Bescheinigung bitten
- Auch absetzbar:
- Kosten für Minijobber im Haushalt (max. 510 Euro Steuerbonus pro Jahr)
- Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich bedingt war
- Wichtig:
- Belege aufbewahren
- Bei Unklarheiten einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren
Durch sorgfältige Prüfung und Eintragung dieser Kosten können Sie einen Teil Ihrer Nebenkosten über die Steuererklärung zurückerhalten.