Volksfürsorge

Etliche Verbraucher in Deutschland sind in einer rechtlich vorteilhaften Lage, ohne es zu wissen. Es geht um Inhaber einer Lebensversicherung, konkret um Kunden, die zwischen 1994 und 2007 Versicherungsnehmer geworden sind. Diese Versicherten haben häufig noch heute, Jahre nach Vertragsschluss, ihr Widerspruchsrecht inne. Hiervon betroffen sind auch zahlreiche Kunden der Volksfürsorge Lebensversicherung.

Verträge bei der Volksfürsorge stellen Kunden nicht mehr zufrieden

Die Volksfürsorge AG wurde 2014 von der Generali Deutschland AG übernommen. Davor war der Finanzdienstleister über 100 Jahre angesehener Teil der deutschen Versicherungslandschaft. Tausende Verbraucher vertrauten der Volksfürsorge in puncto Kapitalanlage und Vermögensverwaltung. Über weite Strecken konnte die Volksfürsorge diesem Vertrauen auch gerecht werden. Heute sind viele Kunden nicht mehr zufrieden mit den Tarifen der Lebensversicherung. Der Finanzmarkt hat sich stark verändert, Anlagemöglichkeiten und Vorsorge sind dynamischer und vielseitiger geworden. Auf diese Veränderungen hat die Volksfürsorge AG nicht zufriedenstellend reagiert. Die Versicherungsverträge sind nach heutigen Maßstäben veraltet und beinhalten überholte Komponenten wie das Policenmodell. Zudem ist die finale Ersparnis in vielen Fällen nicht befriedigend. Immer mehr Versicherungsnehmer suchen deswegen nach Ausstiegsmöglichkeiten aus den Verträgen der Volksfürsorge AG.

Widerspruch ermöglicht Trennung von Volksfürsorge Verträgen

Diese Möglichkeit kann nun das noch heute bestehende Widerspruchsrecht bieten. Auf die Erklärung des Widerspruchs folgt die Rückabwicklung des Versicherungsvertrages. Das heißt, dass der gesamte Vertrag rückgängig gemacht wird. Der Kunde erhält nahezu alle eingezahlten Beiträge zurück. Problem- und verlustlos kann der widersprechende Verbraucher dann über seine gesamte Ersparnis verfügen. Diese Summe kann daraufhin effizient angelegt oder investiert werden – in jedem Fall gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, besser vorzusorgen als mit einer alten Lebensversicherung.

Damit steht der Widerspruch der Kündigung als bessere Alternative gegenüber. Bei einer Kündigung erhält der Kunde den sogenannten Rückkaufswert. Das ist ein von der Versicherung je nach Beitragsjahr bemessener Betrag, jedoch nur ein Bruchteil der eigentlichen Ersparnis. Bei einer Kündigung verliert der Verbraucher demnach Geld, beim Widerspruch hingegen nicht.

Wer ist zum Widerspruch berechtigt?

Grundsätzlich ist das Widerspruchsrecht auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet. Wie man heute weiß, setzte diese Frist in tausenden Fällen jedoch gar nicht ein. Das liegt daran, dass Versicherer wie die Volksfürsorge AG oftmals fehlerhafte Dokumente genutzt haben. Genauer gesagt geht es um die Widerspruchsbelehrung, die jeder Kunde bei Vertragsschluss erhält. In dieser wird er über den Widerspruch, Fristen und Wirksamkeitsvoraussetzungen aufgeklärt. Damit ein jeder diese Belehrung auch versteht, fordert der Gesetzgeber ein gewisses Maß an Deutlichkeit in diesen Dokumenten.

Diesem sogenannten Deutlichkeitsgebot ist die Volksfürsorge AG nicht in allen Fällen gerecht geworden. VON RUEDEN sind beispielsweise Fälle bekannt, in denen eine deutliche drucktechnische Hervorhebung der Belehrung fehlte. Zudem wurden nicht alle Unterlagen, deren Erhalt die Frist des Widerspruchsrechts auslösen, benannt. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründen diese Undeutlichkeiten, dass die gesamte Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist. Deswegen, so die Richter, setzte die Frist des Widerspruchsrechts nie ein. Bis heute ist in diesen Fällen ein Widerspruch gegenüber der Volksfürsorge AG möglich.

VON RUEDEN bietet kostenlose Erstberatung

Das „ewige“ Widerspruchsrecht, wie die beschriebene Konstellation auch genannt wird, bietet große Chancen für unzufriedene Versicherte. Um diese Chancen auch ausnutzen zu können, bedarf es einer individuellen Rechtsberatung. Ob eine Berechtigung zum Widerspruch besteht und welche Möglichkeiten (finanzieller Art) damit einhergehen, kann nur eine genaue Sachverhaltsprüfung ergeben. VON RUEDEN bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten analysieren Ihren Versicherungsvertrag und prognostizieren Ihre rechtlichen und finanziellen Optionen.

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

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