Wir verteidigen engagiert und kompetent die Interessen von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht in Berlin.
Sie haben Fragen zu einer Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder einem Arbeitsvertrag? - Dann nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung:
Wir helfen Ihnen dabei:
Wir kümmern uns um
Wir prüfen
Auch als Rechtsschutzversicherter genießen Sie das Recht, jederzeit den Anwalt Ihres Vertrauens frei auszuwählen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geschützt. Sie bestimmen den Anwalt, niemand sonst.
Gerne übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Rufen Sie einfach an und lassen Sie sich beraten!
Wir sind eine moderne Arbeitsrechtskanzlei Mitten in Berlin. Bei unserer Beratung legen wir großen Wert auf einen persönlichen Austausch. Dabei bieten wir eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung an. Wir arbeiten zielbewusst und ergebnisorientiert. Unsere Beratung findet durch einzelne erfahrene Anwälte oder im Team statt.
Gemeinsam erarbeiten wir für Sie eine individuelle Lösung und setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Seit Jahren unterstützen wir Mandant:innen in allen Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir haben uns zum Zeil gesetzt, Rechtsdurchsetzung für unsere Mandant:innen einfacher zu machen. Persönlich setzten sich unsere Experte und der Fachanwalt im Arbeitsrecht für Ihre Fragen und Anliegen und greifen auf ihre Erfahrung zurück, um Sie zu dem besten Ergebnis zu führen.
Mit unserem transparenten Ansatz, innovativer Technologie und erstklassigen Rechtsanwälten bieten wir Ihnen die beste Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen an. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen!
Wir sind eine moderne Arbeitsrechtskanzlei Mitten in Berlin. Bei unserer Beratung legen wir großen Wert auf einen persönlichen Austausch. Dabei bieten wir eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung an. Wir arbeiten zielbewusst und ergebnisorientiert. Unsere Beratung findet durch einzelne erfahrene Anwälte oder im Team statt.
Gemeinsam erarbeiten wir für Sie eine individuelle Lösung und setzten Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
Nach Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sonst gilt die Kündigung selbst bei offensichtlichen Mängeln als wirksam.
In dringenden Fällen erhalten Sie noch am gleichen Tag die erste telefonische Einschätzung zu Ihrem Fall. Gern können Sie uns in unserer Kanzlei besuchen.
Die häufigsten Fragen
Grundsätzlich wird ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt. Nach dieser gesetzlichen Regelung richtet sich das Honorar des Rechtsanwalts nicht nach dem Umfang der getanen Arbeit, sondern nach dem Streitwert.
Wir klären Sie im Erstgespräch auf, welche Kosten auf Sie zukommen würden. Transparenz ist uns dabei sehr wichtig. Die erste Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Rufen Sie uns an und wir klären Sie unverbindlich über die Kosten des Verfahrens auf.
Telefon: 030 / 200 590 77 321Ja. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und stellen für Sie rechtzeitig eine Deckungsanfrage für Ihren individuellen Fall in unserer Kanzlei.
Telefon: 030 / 200 590 77 321Als juristischer Laie kann man die Lage nicht immer vollständig überblicken. Sollte es insbesondere zu einem Gerichtsverfahren kommen, sollte man auf den rechtlichen Beistand besser nicht verzichten.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung aushändigt, haben Sie nur drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen oder einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen, beispielsweise über eine Abfindung. Daher ist ein schnelles Handeln geboten.
Als Spezialisten im Arbeitsrecht kennen wir uns mit dem Kündigungsschutzprozess am besten aus. Neben der Einreichung einer Kündigungsschutzklage verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe Ihrer Abfindung. Erfahrungsgemäß sind Arbeitgeber verhandlungsbereit und machen bessere Angebote, wenn sie direkt von einem Rechtsanwalt kontaktiert werden. Außerdem bleibt Ihnen ein unnötiger Stress mit Ihrem Arbeitgeber bei Verhandlungen erspart.
Rufen Sie uns an. Nach der ersten kostenlosen Prüfung Ihres Falles sagen wir Ihnen, ob Sie einen Rechtsanwalt wirklich brauchen.
Telefon: 030 / 200 590 77 321Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie sofort eine automatische Einordnung Ihrer Situation und schnellstmöglich einen Rückruf mit einer kostenfreien Ersteinschätzung Ihrer Situation von uns!
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