Gericht terminiert erste mündliche Verhandlung der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Das Oberlandgericht Braunschweig hat nun den ersten Termin zur mündlichen Verhandlung für die Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG festgelegt. Die Verhandlung ist terminiert auf Montag den 30. September 2019 um 10.00 Uhr im Congress Saal der Stadthalle Braunschweig.

Was Verbraucher jetzt wissen sollten

Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht weiterhin die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen, in dem sie sich im Klageregister des Bundesamtes für Justiz anmelden.

Das Gesetz sieht in § 608 ZPO vor, dass Verbraucher bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung ihren Anspruch im Klageregister anzumelden haben. Da der 29. September auf einen Sonntag fällt, ist hier nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen davon auszugehen, dass das Fristende auf den nächsten Werktag, also auf den 30. September 2019 fällt.

VON RUEDEN rät Verbrauchern, die beabsichtigen, sich im Klageregister anzumelden, dennoch spätestens am Sonntag den 29. September die Anmeldung vorzunehmen, um etwaige Komplikationen zu vermeiden. Ein möglichst zeitnahes Anmelden wird ohnehin angeraten, da bei einer möglichen Abmeldung von der Musterfeststellungsklage, der Verbraucher das von dem Bundesamt für Justiz vergebene Geschäftszeichen anzugeben hat. Nach bisherigen Erfahrungen erreicht dies den Verbraucher mit gewisser zeitlicher Verzögerung nach der Anmeldung.

Im Anschluss an die öffentlich geführte mündliche Verhandlung am 30. September 2019 wird der vzbv über deren Verlauf berichten.

Verbraucher können die Anmeldung zum Klageregister bis zum Ablauf des Tag der mündlichen Verhandlung, also bis zum 30. September 2019 zurücknehmen. Angemeldete Verbraucher können somit auf Grundlage des Verlaufs der Verhandlung entscheiden, ob sie weiterhin der Musterfeststellungsklage des vzbv beiwohnen möchten.

Für Verbraucher, die weiterhin angemeldet bleiben, gilt das in diesem Verfahren getroffenen Urteil, sowohl bei positivem als auch bei negativem Ausgang für diese. Kommt es im Laufe des Verfahrens zu einem Vergleich, hat jeder angemeldete Verbraucher die Möglichkeit, diesen Vergleich anzunehmen oder abzulehnen.

Wann Verbraucher mit einem Urteil in dem Verfahren rechnen können, lässt sich noch nicht absehen. VON RUEDEN wird nach der mündlichen Verhandlung über diese berichten.