Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: Was steht Arbeitnehmern zu?

Ist eine Abfindung nach 2 Jahren im Betrieb möglich, wenn man gekündigt wird? Ja, auch wer bisher nur zwei Jahre für einen Arbeitsgeber gearbeitet hat, kann eine Abfindung aushandeln. Wie hoch die Abfindung nach 2 Jahren Arbeit in einem Unternehmen ausfallen kann, erklären wir hier.

  1. Wieviel Abfindung nach 2 Jahren?
  2. Abfindung: 2 Jahre gearbeitet und dann gekündigt?
  3. Wieviel Abfindung steht mir nach 2 Jahren zu?

Wieviel Abfindung nach 2 Jahren?

Um die Höhe der Abfindung nach 2 Jahren Beschäftigung in einem Unternehmen zu berechnen, kann man die Formel zur Berechnung der Regelabfindung heranziehen: Brutto-Monatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit (in ganzen Jahren). Demnach richtet sich die Abfindung nach Betriebszugehörigkeit und Gehalt.

Setzt man in diese Formel sein Gehalt und seine 2-jährige Betriebszugehörigkeit ein, bekommt man die Höhe der Regelabfindung heraus. Doch Vorsicht: Regelabfindung bedeutet nicht, dass der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung nach 2 Jahren hat und die mit der Formel errechnete Höhe zwingend ausgezahlt wird. Die Formel ist nur ein erster Richtwert, der sich bei Anwälten und Gerichten in Abfindungsverhandlungen durchgesetzt hat, um eine erste Abfindung berechnen zu können. Je nach Verhandlungsgeschick und Art der Kündigung kann die Abfindung nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit aber weit höher ausfallen als die Regelabfindung. Darunter sollte sie jedoch nicht liegen.

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Abfindung: 2 Jahre gearbeitet und dann gekündigt?

Abfindung nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: Was steht mir zu?

Oft stellen sich Arbeitnehmer die Frage: Wie hoch ist meine Abfindung nach 2 Jahren, wenn ich zwei Jahre und mehrere Monate gearbeitet habe und dann gekündigt werde? Bei der Berechnung der Abfindung wird auf- oder abgerundet – je nachdem wie viele zusätzliche Monate der Angestellte gearbeitet hat, bis er gekündigt wurde. Wer also zwei Jahre und ein bis sechs Monate im Unternehmen beschäftigt war, hat einen Anspruch auf Abfindung für 2 Jahre Betriebszugehörigkeit. Wer zwei Jahre und mehr als sechs Monate im Betrieb gearbeitet hat, Kann eine Abfindung für 3 Jahre Betriebszugehörigkeit aushandeln. Aus dieser Logik ergibt sich auch, wieviel Abfindung nach 2,5 Jahren möglich ist: Hier wird aufgerundet und eine Abfindung für 3 Jahre ausgezahlt.

Wichtig: In die Betriebszugehörigkeit zählt übrigens auch die Ausbildungszeit, wenn diese im selben Betrieb verbracht wurde.

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Erläuterungen zum Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.

Wieviel Abfindung steht mir nach 2 Jahren zu?

Die Beantwortung dieser Frage hängt nicht nur von der Betriebszugehörigkeit ab, sondern auch von der Höhe des Brutto-Monatsgehalts. Je mehr ein Angestellter im Monat verdient, umso höher fällt bei einer Kündigung nach 2 Jahren die Abfindung aus. Da laut Formel zur Berechnung der Regelabfindung das Monatsgehalt mal zwei Jahre Betriebszugehörigkeit geteilt durch 0,5 gerechnet wird, ergibt sich, dass die Abfindung nach 2 Jahren genauso hoch ausfällt, wie ein Bruttomonatsgehalt. Ist die Kündigung zum Beispiel stakt fehlerhaft und der Druck auf den Arbeitgeber, den Angestellten loszuwerden, sehr groß, kann aber eine weit höhere Abfindung nach 2 Jahren verhandelt werden. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann dabei behilflich sein, eine angemessene Höhe der Abfindung zu berechnen.

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