Audi-Abgasskandal: Welche Motoren sind betroffen?

Nachdem bereits VW und Daimler Schlagzeilen im Dieselskandal gemacht haben, gesellt sich auch die Volkswagen-Tochter Audi in die Reihe der vom Abgasskandal betroffenen Autohersteller. So vertreibt der Ingolstädter Autobauer Dieselfahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß im realen Fahrbetrieb. Wie bei den anderen Herstellern auch, drosselt eine Abschalteinrichtung in Form einer Fahrkurvenerkennung oder einer Lenkwinkelerkennung die Abgasreinigung, während das Fahrzeug auf der Straße unterwegs ist. Nun werden zahlreiche Audi-Modelle zurückgerufen.

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Verschiedene Motorentypen vom Audi-Abgasskandal betroffen

Die unzulässige Abschalteinrichtung lässt sich bei Audi in verschiedenen Motortypen finden – angefangen vom 1,2-Liter- bis hin zum 4,2-Liter-TDI. Bei den 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-TDI-Motoren handelt es sich um den bekannten VW-Motor EA189. 3,0 l-V6- (EA897) und 4,2 l-V8-Motoren (EA898) stammen direkt von Audi und werden in den Spitzenmodellen von Audi und Porsche verbaut. Daher sind seit November 2018 viele Audi-Modelle von diversen amtlichen Rückrufen betroffen.

Update 19. August 2020: Laut einem Gerichtsgutachten enthält auch der Benzin-Motor des Audi Q5 eine unzulässige Abschalteinrichtung. Damit könnte auf den Diesel-Skandal als nächstes der Benzin-Skandal folgen. Halter eines Audi-Benziners können sich kostenlos von der Kanzlei VON RUEDEN beraten lassen. Die augenscheinlich manipulierten Benziner-Modelle finden Sie hier: Benziner Abgasskandal betroffene Modelle.

Welche Dieselfahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen?

Die folgenden Modelle mit dem Motor EA189 sind in den Audi-Dieselskandal verwickelt:

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • Q3
  • Q5
  • TT

Diese Audi-Modelle haben einen V6- oder V8-Motor und sind daher Teil des Abgasskandals:

  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q3

Welche Rechte haben Audi-Fahrer im Dieselskandal?

Audi-Besitzer, deren Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Diverse Fahrzeugkäufer haben bereits gegen die deutschen Autobauer geklagt. Die Gerichte haben den Verbrauchern in vielen Einzelurteilen bereits folgende Rechte zugesprochen:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrages
  • Rückgabe des Wagens an den Fahrzeughersteller
  • Erhalt einer Entschädigung

Vom Kaufpreis wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen, da der Halter das Fahrzeug bereits genutzt hat. Diese Nutzungsentschädigung fällt aber deutlich geringer als der Wertverlust aus. Ehe sich der vom Abgasskandal betroffene Audi nicht mehr weiterverkaufen lässt oder sogar Fahrverbote für dieses Modell verhängt werden, ist die vor Gericht erwirkte Entschädigung eine gute Möglichkeit, sich vom Dieselfahrzeug zu trennen.

Kompetente Rechtsanwälte im Audi-Abgasskandal um Rat fragen

Unserer erfahrenen Verbraucherrechtsanwälte beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Optionen im Audi-Abgasskandal. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch. Melden Sie sich bei uns telefonisch unter 030 200 590 770 oder per Mail an info@rueden.de.

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