Rückruf von Audi A5-Modellen durch KBA

Fahren Sie einen Audi A5? Hier erfahren Sie, ob Ihr Wagen vom Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen ist und welche rechtlichen Optionen Sie nun haben.

Audi A5 Rückrufcodes 23Q7 und 23X6: unzulässige Abschalteinrichtung

Wie viele Modelle des Ingolstädter Autobauers Audi ist auch der Audi A5 vom Abgasskandal betroffen. So ruft Audi zum Beispiel den A5 2.0 TDI zurück in die Werkstätten, um unzulässige Abschalteinrichtungen zu entfernen, die das Emissionskontrollsystem im Fahrzeug manipulieren. Die Rückrufe finden unter dem Herstellercode 23Q7 für A5-Modelle mit dem Motortyp EA189 und unter dem Herstellercode 23X6 für Audi A5-Fahrzeuge mit V6- oder V8-Motoren vom Typ EA897 beziehungsweise EA898 statt. Beide Rückrufaktionen wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt veranlasst und werden weiterhin vom KBA überwacht.

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Abgasgrenzwerte beim A5 werden nicht eingehalten

Der genaue Grund ist, wie bei den meisten Rückrufen im Rahmen des Abgasskandals, eine unzulässige Abschaltfunktion in den Dieselfahrzeugen. Die Fahrzeuge erkennen, ob sie sich in einer Testsituation oder unter Realbedingungen im Straßenverkehr befinden und steuern so die Abgasreinigung. Auf dem Prüfstand wird die Reinigung der Abgase umfassend durchgeführt, im Realbetrieb nicht. So werden auf der Straße die vorgegebenen Abgasgrenzwerte nicht eingehalten, weshalb das KBA die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ verlangt.

Softwareupdate als zweifelhafte Lösung

Die Forderung des KBA will Audi mithilfe eines Softwareupdates für die Motorsteuerung erfüllen. Die illegale Abschalteinrichtung soll so deaktiviert werden. Mögliche Folgen dieser zweifelhaften Lösung sind jedoch eine verminderte Motorleistung, ein höherer Treibstoffverbrauch und langfristige Schäden am Motor. Audi A5-Besitzer sind daher gut beraten, wenn sie sich genau überlegen, ob sie das Softwareupdate annehmen wollen. Ein erfahrener Anwalt kann bei dieser Entscheidung helfen.

Haben Audi A5-Fahrer Anspruch auf Kaufpreiserstattung oder Schadensersatz?

Unsere Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und berät Dieselfahrer zu möglichen Schritten gegen den jeweiligen Autohersteller. Denn die unzulässige Manipulation der Abgaswerte stellt nicht nur einen Betrug am Verbraucher dar, sondern provoziert gleichzeitig Fahrverbote in Großstädten, von denen auch Audi-Fahrer betroffen sein können. Wir prüfen gern Ihren individuellen Fall und stellen fest, ob Sie einen Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung oder Schadensersatz haben. Nehmen Sie Kontakt zu uns unter 030 – 200 590 770 oder unter info@rueden.de auf und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

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