Der Daimler-Motor OM 607: Deutlich zu hohe NOx-Emissionen

Der Daimler-Dieselmotor OM 607 ist wie die Motoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 vom Abgasskandal betroffen. Im Rahmen einer turnusmäßigen Typprüfung hat sich herausgestellt, dass der Schadstoffausstoß bei Mercedes-Fahrzeugen mit dem Motor OM 607 vom Konzern zu niedrig angegeben wurde. Im Realbetrieb kommt es zu deutlich höheren Emissionen als im Verkaufsprospekt behauptet – und als gesetzlich zulässig.

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Der Spiegel berichtet, dass Daimler selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwei weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen gemeldet hat, die hauptsächlich in kleineren Motoren der A- und B-Klasse verbaut worden sind. Die Untersuchungen der Abschalteinrichtungen im Motor OM 607 durch das KBA laufen noch. Es muss aber mit einem Rückruf gerechnet werden, der tausende Mercedes-Autos betreffen würde.

In welchen Modellen wurde der Motor OM 607 verbaut?

Der Vierzylinder-Reihenmotor OM 607 ist der erste Dieselmotor, der in Kooperation zwischen der deutschen Daimler AG und dem französischen Autohersteller Renault entstand. Der Motortyp OM 607 wurde von Renault produziert und bei Mercedes in folgenden Modellen verbaut:

  • Mercedes A-Klasse (W 176)
  • Mercedes B-Klasse (W 246)
  • Mercedes CLA-Klassen
  • Mercedes GLA-Klasse
  • Mercedes Citan

Motor OM 607: NOx-Grenzwert um das 13-fache überschritten

Schon 2016 hatte die unabhängige Forschungsinstitution ICCT festgestellt, dass der Motortyp OM 607 die Abgasrückführung zur Minderung von Stickoxiden bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius verringert – angeblich, um den Motor zu schützen. Weil in Europa die Temperaturen jedoch über lange Zeiträume unter 17 Grad liegen, ist es laut ICCT nicht nachvollziehbar, warum dann Bauteile geschützt werden müssen.

Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kamen außerdem zu dem Ergebnis, dass der in den Mercedes-Fahrzeugen verbaute Motor OM 607 den zulässigen NOx-Grenzwert um 1.300 Prozent übersteigt, sodass er über 1.000 Milligramm Stickoxide (NOx) pro Kilometer ausstößt. Mit diesem Motor ausgestattete Fahrzeuge sind demnach nicht zulassungsfähig. Das KBA hat Daimler deshalb aufgefordert, die Differenz umgehend auszugleichen.

Daimler erklärt die Abweichung damit, dass es bei Messungen auf dem Prüfstand zu unbeabsichtigten, kleineren Ungenauigkeiten gekommen sei. Daraus ergebe sich eine „geringfügige Überschreitung“ des zulässigen Euro-5-Norm-Grenzwerts. Es handele sich jedoch keinesfalls um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Doch immer mehr Gerichte sehen das anders.

OM 607: Zweifelhaftes Softwareupdate oder Stilllegung – ein Dilemma

Betroffene Fahrzeughalter werden vom Hersteller über den offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts informiert und zum Softwareupdate aufgefordert. Das Update soll sicherstellen, dass es in Zukunft bei Messungen auf dem Prüfstand und im Straßenverkehr keine Abweichungen mehr gibt. Ohne Softwareupdate droht die Stilllegung des Wagens.

Die aktualisierte Software hat in den vergangenen Jahren jedoch bei zahlreichen Fahrzeugen zu einer deutlichen Verschlechterung der Leistung bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch geführt. Außerdem wird die Lebensdauer der Motoren häufig beeinträchtigt. Das führt zu einem Dilemma für betroffene Mercedes-Besitzer: Wer keine Stilllegung seines Fahrzeugs riskieren will, muss verpflichtenden Aufrufen des KBA nachkommen – trotz der negativen Folgen, die das Softwareupdate mit sich bringen kann.

Motor OM 607: Wie können sich Betroffene wehren?

Weil die Hersteller außer dem fragwürdigen Softwareupdate keine Nachbesserung anbieten, bleibt betrogenen Kunden nur der Klageweg, um den Wertverlust ihres Diesels zu kompensieren. Wenn ein Mercedes-Fahrzeug über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, kann man den Hersteller Daimler auf Schadensersatz verklagen. Die Gerichte prüfen, ob eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung gemäß § 826 BGB vorliegt, für die dem Geschädigten eine Schadensersatzzahlung zusteht. Meistens wird der Kaufpreis gegen Rückgabe des Wagens erstattet – abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Sie fahren einen Mercedes mit dem Motor OM 607 und wollen wissen, ob Sie vom Daimler-Dieselskandal betroffen sind? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie prüfen, ob sich eine Einzelklage in Ihrem Fall lohnt. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt bereits über 14.000 Mandanten im Abgasskandal, darunter auch zahlreiche Besitzer von Mercedes-Dieselfahrzeugen. Machen Sie mit unserer Unterstützung Ihr gutes Recht im Abgasskandal geltend!

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