Škoda Yeti im Dieselskandal: Motor mit Schummelsoftware wird zurückgerufen

Der Škoda Yeti wird im Abgasskandal amtlich zurückgerufen. Den Rückruf hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angeordnet und wird nun von Škoda umgesetzt. Halter mit einem von der Manipulation betroffenen Škoda Yeti erhalten ein Rückrufschreiben.

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Ist mein Škoda Yeti vom Rückruf betroffen?

Der manipulierte Motortyp wurde neben dem Škoda Yeti der Baujahre 2009 bis 2015 auch im Superb II der Baujahre 2009 bis 2015, im Fabia II der Baujahre 2009 bis 2014, im Roomster der Baujahre 2009 bis 2015, im Rapid der Baujahre 2011 bis 2015 und im Octavia II der Baujahre 2009 bis 2013 verbaut.

Beim Škoda Yeti sind die Modelle in den Dieselskandal verwickelt und werden zurückgerufen, die einen 1.6 oder 2.0 Liter TDI-Dieselmotor enthalten. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN kann kostenlos für Sie abfragen, ob Ihr Škoda Yeti auch vom Abgasskandal betroffen ist.

Experten warnen vor Softwareupdates beim Škoda Yeti

Zum Softwareupdate gab es schon früh Bedenken. Der ADAC hat vor Folgeschäden durch die Nachrüstung gewarnt – und sollte Recht behalten. Dieselfahrer klagen nach dem Update über einen stotternden Motor, einen erhöhten Verbrauch und weitere Probleme. Das kann auch beim Škoda Yeti geschehen.

Einsprechend haben einige Gerichte enttäuschten Dieselkunden bereits Schadensersatz zugesprochen, obwohl das Update schon aufgespielt war. Die Nachrüstung mittels des Softwareupdates könne den vertragsgemäßen Zustand nicht wiederherstellen. So stellte das LG Augsburg fest, dass das Update sogar zu einem neuen Mangel führe (Urteil vom 30.06.2017, Az. 030 O 753/16).

Die Rechte der Škoda Yeti– Halter im Abgasskandal

Škoda Yeti-Fahrer im Abgasskandal sollten sich nicht mit einem Softwareupdate begnügen. In vielen Fällen lohnt sich eine Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Škoda Yeti-Besitzer im Abgasskandal – wie bereits bei tausenden Geschädigten zuvor.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Wir schätzen Ihren Fall ein und besprechen Ihre individuellen Chancen und Risiken im Škoda-Abgasskandal. Kontaktieren Sie uns – unsere Rechtsexperten sind gern für Sie da! Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail unter info@rueden.de.

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