Škoda im Abgasskandal: Betroffen von Manipulation an Dieselmotoren

Der ehemals tschechische Autohersteller Škoda gehört seit dem 30. Mai 2000 zum Volkswagenkonzern. Nun befindet er sich im Zuge des Dieselskandals – wie viele andere Autohersteller auch – im Visier der Ermittler. Die Dieselfahrzeuge von Škoda werden seit 2007 mit 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren von Volkswagen der Typen EA189 und EA288 ausgestattet. Die bereits im VW-Abgasskandal bekannt gewordenen Probleme betreffen somit auch die Besitzer von Škoda-Autos mit Dieselmotoren. Genauso betroffen sind im Übrigen Autobesitzer von Modellen von VW und seinen Tochterunternehmen Audi, Seat und Porsche.

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Welche Škoda Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?

Bisher sind fünf Škoda-Modelle mit Motoren der Abgasnorm Euro 4 und Euro 5 aus den Baujahren 2007 bis 2016 vom Abgasskandal betroffen. Sie wurden bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtend zurückgerufen:

In diesen Škoda-Fahrzeugen wurden unzulässige Abschalteinrichtungen – wie die Fahrkurvenerkennung – entdeckt. Diese Abschalteinrichtungen manipulieren die Abgasreinigung. Auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden reinigt das Fahrzeug die entstehenden Abgase in vollem Umfang. Nach der Zulassung – im Betrieb auf der Straße – schaltet eine manipulierte Software jedoch die Abgasreinigung ab, sodass der Škoda mehr schädliche und ungesunde Stickoxide ausstößt als gesetzlich zulässig. Die Folge: Zunehmende Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten aufgrund stark verunreinigter Luft.

Sie fahren einen betroffenen Škoda? Was steht Ihnen zu?

Bei Kauf des Škoda-Fahrzeugs wusste der Verbraucher in den meisten Fällen nicht, dass der Wagen die angegebenen Emissionswerte im Straßenverkehr gar nicht einhalten kann. Der VW-Konzern hat – wie mit anderen Fahrzeugmarken auch – die Zulassungsbehörden getäuscht und die Škoda-Kunden betrogen. Als betroffener Škoda-Fahrer können Sie sich gegen den Betrug wehren.

Sie sind rechtsschutzversichert?

Dann ist es immer sinnvoll, Einzelklage gegen das schädigende Unternehmen zu erheben. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Einzelklage.

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Ihre Rechte im Abgasskandal um Škoda

Als Käufer eines betroffenen Škodas steht Ihnen das Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu. Das bedeutet: Sie erhalten den Kaufpreis zurück und dürfen das Auto an den Autohersteller zurückgeben. Es ist nur eine geringe Nutzungsentschädigung zu leisten, die der Autohersteller dafür erhält, dass sie den Škoda bereits einige Zeit gefahren haben. Darüber hinaus erhält der Käufer den Kaufpreis mit Zins zurück. Mit einer Einzelklage gegen den Autobauer lassen sich zum einen die drohenden Fahrverbote in Städten umgehen. Zum anderen kann dem Wertverlust des Škodas entgegengewirkt werden. Unser Team von erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten steht dabei als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.

Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren

Unsere Anwälte beraten Sie gern umfassend über Ihre rechtlichen Optionen im Škoda Abgasskandal. Wir haben bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen die Autohersteller vertreten und zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erzielt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: per Mail an info@rueden.de oder telefonisch unter der 030/200 590 770.

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs geben wir Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall und erklären Ihnen, wie der Verfahrensablauf bei einer Klage vor Gericht aussieht. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

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