Abgasskandal VW: Volkswagen im Dieselskandal

Seit 2007 vertreibt die Volkswagen AG Dieselfahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß. Während die betroffenen Fahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgegebenen Abgasgrenzwerte einhalten, schaltet eine illegale Software die Abgasreinigung im Normalbetrieb ab. Dadurch stoßen diese Dieselfahrzeuge im Straßenverkehr weit größere Mengen an schädlichen Stickoxiden aus als offiziell vom Hersteller angegeben. Dieses Vorgehen wurde im Jahr 2015 unter den Schlagwörtern Abgasskandal, Dieselskandal oder Dieselgate öffentlich.

Die Konsequenzen der Entdeckung sind weitreichend. Denn: Die gesamte Motorenpalette – vom 1,2-Liter- bis zum 4,2-Liter-TDI – ist davon betroffen. Bei den 1,2-Liter, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-TDI-Motoren handelt es sich um den Motorentyp EA189 oder EA288. Sie kommen in sämtlichen Volkswagen-Fahrzeugen zum Einsatz, genauso wie in Fahrzeugen der Volkswagentöchter Škoda und Seat. Die großen 3,0-Liter-V6-Motoren (EA897) stammen von Audi und werden in den Spitzenmodellen von Volkswagen, Audi und Porsche verbaut. Das Ausmaß des Abgasskandals um VW und weitere Autobauer aus Deutschland ist daher enorm.

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VW im Abgasskandal: Diese Fahrzeuge sind betroffen

Die Motorentypen EA189 und EA288 sowie die V6-Motoren werden in vielen verschiedenen VW-Fahrzeugen eingebaut. Daher ist eine ganze Reihe an Volkswagen-Modellen vom Abgasskandal betroffen und wird zurückgerufen.

Rückruf 23R7 betrifft Modelle mit Motoren der Euro 4- und Euro 5-Norm (1,2 Liter, 1,6 Liter und 2,0 Liter EA189- und EA288-Motor):

  • Amarok
  • Beetle
  • Caddy
  • EOS
  • Golf
  • Jetta
  • Passat
  • Polo
  • Scirocco
  • Sharan
  • T5
  • T6
  • Tiguan
  • Touran
  • VW CC

Rückruf 23Y3 betrifft Modelle mit Motoren der Euro-6-Norm, 3,0 Liter-V6-Motor (EA897):

  • Amarok
  • Touareg

Update April 2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhielt nach jahrelangem Rechtsstreit Akteneinsicht in formelle und informelle Gespräche sowie Abstimmungen zwischen dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und der Autoindustrie. Die Dokumente aus dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und BMVI zeigen „eine erschreckend enge Kumpanei von Politik, Behörden und den betrügerischen Automobilkonzernen zu Lasten der Umwelt und Millionen betroffener Diesel-Eigner“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch in einer Pressekonferenz. Die Unterlagen belegen zudem Falschaussagen des Verkehrsministeriums, das von den Abschalteinrichtungen in VW-Fahrzeugen nichts gewusst haben will.

Im Zuge von Rückrufen lässt das KBA zwar einige illegale Abschalteinrichtungen beseitigen. Doch auch danach weisen die VW-Autos zu hohe Abgaswerte auf – teilweise mit Grenzwertüberschreitungen um das 20- bis 25-Fache, so die DUH. Die eigenen Messdaten will das KBA aber nicht rausgeben, obwohl es als Behörde den Bürgern gegenüber dazu verpflichtet wäre. Mehr dazu in unserem Blogbeitrag.

VW Dieselskandal: Motoren enthalten Abschalteinrichtung

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Volkswagen dazu verpflichtet, die Dieselfahrzeuge zurückzurufen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Dieselmotoren zu deaktivieren. Von den Pflichtrückrufen sind auch Modelle der Volkswagentöchter Audi, Porsche, Seat und Škoda betroffen. In der Regel müssen die Fahrzeuge in die Werkstatt und bekommen dort ein Softwareupdate aufgespielt, das die automatische Manipulation der Abgasreinigung unterbinden soll. Welche langfristigen Nebenwirkungen das Softwareupdate für das betroffene Fahrzeug hat, ist nicht in vollem Umfang bekannt.

Eine rechtliche Einschätzung des VW-Vergleichs gibt Anwalt Johannes von Rüden im Video:

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  • telefonisch unter 030 / 200 590 770

Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung sowie Informationen zum Verfahrensablauf bei einer Klage gegen den Hersteller vor Gericht. Bisher haben wir bereits mehrere tausend Mandanten im Abgasskandal betreut – darunter auch viele VW-Fahrer. Mit der Kanzlei VON RUEDEN sind Sie bestens gewappnet, um Ihr Recht im Abgasskandal gegen Volkswagen geltend zu machen!

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