⁠Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie – Strafrahmen nach § 184b StGB

Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b StGB werden streng bestraft. Der Strafrahmen wurde 2021 verschärft und der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechenstatbestand eingestuft, was bedeutet, dass eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr gilt. Hier sind die wesentlichen Punkte:

  • Bei Besitz von Kinderpornografie droht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
  • Verbreitung von Kinderpornografie wird mit Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren geahndet.
  • Der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, zieht ebenfalls Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren nach sich.
  • Besondere Fälle: In sogenannten minderschweren Fällen oder wenn der Täter nicht aus pädokrimineller Motivation handelte, kann das Gericht eine differenzierte Bewertung vornehmen und die Strafe entsprechend anpassen.

Diese Regelungen im Sexualstrafrecht sollen den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung stärken und die Verbreitung von kinderpornografischem Material effektiv bekämpfen.