Kokain: Strafrecht-Anwalt hilft bei BTM-Verstoß mit Kokain

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Kokain sind Teil des Strafrechts. Bei Vorwürfen, die sich auf Besitz und Handel von Kokain beziehen, sollte sofort ein Anwalt hinzugezogen werden. Denn: Es droht laut Strafrecht bei Kokain eine Strafe in Berlin.

Kokain und Strafrecht: Schnell Rechtsanwalt in Berlin einschalten

Wer eine Vorladung als Beschuldigter oder sogar eine Anklageschrift wegen des Verstoßes gegen das BtMG mit Kokain erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich einen Kokain-Anwalt in Berlin suchen. Wir beraten und vertreten Personen, denen ein Kokain-Verstoß vorgeworfen wird. Dabei kann es um nur wenige Gramm Kokain gehen – eine sogenannte geringe Menge Kokain –, die Partygänger oder Studenten zur Steigerung der Leistungsfähigkeit nehmen, oder aber um Handelsdelikte mit größeren Mengen Koks.

Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es mehrere Straftatbestände, die im Umgang mit Kokain erfüllt werden können. Dazu gehören laut BtMG §§ 29, 30:

  • Besitz von Kokain
  • Erwerb von Kokain
  • Handel und Inverkehrbringen von Kokain
  • Ein- und Ausfuhr von Kokain
  • Verabreichung von Kokain

Das bedeutet, dass der Konsum von Kokain, sprich die Einnahme von Koks, in Deutschland laut Betäubungsmittelgesetz nicht unter Strafe steht. Unabhängig davon, was Ihnen bezüglich Kokain und Strafrecht vorgeworfen wird – wir helfen Ihnen als Anwalt bei Kokain-Delikten in Berlin.

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Ab wie viel Gramm Koks kommt man in den Knast?

Die Sanktionen bei Straftaten mit Kokain regelt das Betäubungsmittelgesetz in Deutschland. Grundsätzlich reichen die möglichen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu 10 Jahren oder sogar mehr. Entscheidend ist, wie viel Gramm Koks der Beschuldigte nachweislich besitzt. So wird zwischen geringen Mengen Kokain und nicht geringen Mengen Kokain entschieden.

Bei Verstößen mit einer geringen Menge Kokain drohen Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Das sind sogenannte einfache Tatbestände. Bei minderschweren Tatbeständen handelt es sich bereits um nicht geringe Mengen Kokain. Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Bei schweren Tatbeständen mit nicht geringen Mengen Kokain drohen ein bis 10 Jahre Knast.

Wird Kokain in Kombination mit einer Waffe – wie einer Schusswaffe, einem Messer oder einem Schlagring – gefunden, kann dies die Strafe noch einmal erhöhen. Wird einem Beschuldigten Schmuggel von Kokain laut BtMG vorgeworfen, werden mindestens zwei Jahre Freiheitsentzug verhängt. Handelt es sich sogar um bandenmäßige oder bewaffnete Taten liegt die Haftstrafe nicht unter fünf Jahren. Wie hoch oder mild die Strafe genau ausfällt, liegt an den Richtern und am Strafverteidiger des Beschuldigten. Ein erfahrener Anwalt bei Kokain-Delikten kann Einfluss auf das Strafmaß nehmen und sogar die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erwirken.

Kokain im Strafrecht: Welche Menge Koks ist strafbar?

Bei einer Menge von weniger als fünf Gramm reinen Kokains handelt es sich noch um eine geringe Menge. Das bedeutet nicht, dass man mit dieser geringen Menge Koks automatisch keine Strafe befürchten muss – die Strafe fällt aber in der Regel milder aus als bei einer nicht geringen Menge Kokain. Wenn nur eine geringen Menge Kokain vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 31a BtMG wegen Geringfügigkeit einstellen. Auch § 29 BtMG ermöglicht bei einer geringen Menge Kokain das Absehen von einer Bestrafung, wenn das Kokain lediglich zum Eigenverbrauch genutzt wurde. Es ist immer Ziel eines Kokain-Anwalts in Berlin, die Verfahrenseinstellung bei geringen Mengen für seinen Mandanten zu erreichen.

Bei der Ermittlung der Kokain-Menge wird nicht das reine Gewicht des Koks berücksichtigt, sondern der Wirkstoffgehalt. Bei Kokain nennt man den Wirkstoff Kokainhydrochlorid. Handelt es sich also um 5,0 Gramm Kokainhydrochlorid oder mehr, muss von einer nicht geringen Menge und damit von einem minderschweren bis schweren Tatbestand ausgegangen werden. So hat es der Bundesgerichtshof festgelegt. Um den genauen Wirkstoffgehalt, insbesondere von gestrecktem Kokain, ermitteln zu können, wird meist eine Laboruntersuchung vorgenommen, die durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wird. Das Ergebnis des Wirkstoffgutachtens entscheidet maßgeblich über Haft, Untersuchungshaft, Geldstrafe oder Freispruch.

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Was passiert, wenn man mit 10 Gramm Koks erwischt wird?

Die Strafe bei 10g Koks orientiert sich an den vorgesehenen Strafen laut Betäubungsmittelgesetz. Demnach handelt es sich um eine nicht geringe Menge Kokain und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren ist möglich. Auf jeden Fall sollten Beschuldigte sofort einen Anwalt für Kokain-Delikte in Berlin kontaktieren, um seine Ausgangslage zu verbessern, statt sie durch unüberlegtes Handeln oder Aussagen zu verschlechtern.

Gibt es bereits bestehende Vorstrafen oder wurde der Beschuldigte wiederholt bei Kokain-Delikten erwischt, kann das die Strafe negativ beeinflussen. Zudem berücksichtigen Gerichte bei der Urteilsfindung, wenn das Kokain eine besonders hohe Qualität aufweist, Dritte bei der Handlung mit Kokain gefährdet wurden oder bereits sehr lange Kokain hergestellt und lukrativ vertrieben wurde.

Kokainbesitz: Führerschein weg?

Ein Kokain-Delikt kann sich zudem auf den Führerschein auswirken. Das Verkehrsstrafrecht greift hier auf § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 316 Strafgesetzbuch (StGB) zurück. Wird der Beschuldigte unter Kokain-Einfluss beim Autofahren erwischt, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden. Dafür reicht bereits eine einmalige Drogenfahrt im Straßenverkehr. Das bedeutet: Bei Kokainkonsum und Kokainbesitz ist der Führerschein weg, laut §14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Strafe des Führerscheinentzugs wegen Kokain am Steuer kann mit einer Strafe aus dem BtMG wegen eines Kokain-Delikts kombiniert werden.

Anwalt bei Kokain in Berlin: Strafrecht-Experte hilft bei Kokain-Verstoß

Sollte Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Kokain-Delikt vorgeworfen werden, müssen Sie schnell handeln: Kontaktieren Sie einen Kokain-Anwalt in Berlin, der Akteneinsicht beantragen kann, um den Ermittlungsstand und den Tatvorwurf festzustellen, die Chancen einzuschätzen und eine passgenaue Verhandlungsstrategie für den individuellen Fall zu entwickeln. Zudem übernimmt der Rechtsanwalt bei Kokain-Verstößen die Kommunikation mit den Behörden und steht ihnen jederzeit als verlässlicher Berater zur Seite.

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