Nein, eine fahrlässige Fahrerflucht ist nicht strafbar. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB setzt Vorsatz voraus. Das bedeutet, dass der Täter bewusst handeln muss, um sich strafbar zu machen. Fahrlässige Handlungen sind nur dann strafbar, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist, was bei Fahrerflucht nicht der Fall ist.
Wenn jemand einen Unfall nicht bemerkt hat und deshalb den Unfallort verlässt, liegt keine strafbare Fahrerflucht vor, da der erforderliche Vorsatz fehlt.