Abgasaffäre: Audi-Vorstand soll vom Betrug gewusst haben

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Abgasaffäre

Ein in Untersuchungshaft sitzender Audi-Ingenieur erhebt im Zuge des Dieselskandals schwere Vorwürfe gegen den Vorstand von Audi und weitere Spitzenmanager. Die Anwälte des Ingenieurs legten der Staatsanwaltschaft München II ein Dokument vor, in dem mehr als 40 Vorgänge während der Abgasaffäre geschildert werden.

Softwaremanipulationen waren demnach bekannt

In dem eingereichten Papier geht es um E-Mails, Vorträge und Sitzungen, die im Audi Konzern zwischen März 2006 und Juli 2014 versendet beziehungsweise abgehalten worden sein. Falls sich diese Dokumente als belastbar erweisen, dann war auch der Führungsspitze von Audi bekannt, dass die Software systematisch an den Dieselfahrzeugen manipuliert wurde.

Abgaswerte manipuliert

Die Problematik bei den Audi Fahrzeugen im Rahmen der Abgasaffäre lag demnach in der Abgasreinigung mit dem Harnstoff AdBlue. Dieser sollte eingespritzt werden, um den Schadstoffausstoß gering zu halten und damit die strengen Abgas-Grenzwerte in den Vereinigten Staaten einzuhalten. Diese Reinigung der Abgase funktionierte jedoch nicht richtig, weshalb die Abgaswerte letztendlich nicht eingehalten werden konnten.

Betrug an Verbrauchern

Weiterhin ermittelt die Staatsanwaltschaft München II derzeit in der Abgasaffäre gegen Audi aufgrund des Verdachts, dass 80.000 Käufer von Dieselfahrzeugen systematisch betrogen worden seien. Insbesondere durch das falsche Versprechen, dass die gelieferten Autos sauber seien und die gesetzlichen Grenzwerte einhalten würden.  Ein leitender Motorenentwickler soll bereits im Oktober 2006 mehrere Führungskräfte  bei Audi darüber informiert haben, dass die Abgasreinigung Probleme verursacht.

Schadensersatz für Kunden

Für Verbraucher, die ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeuge haben, besteht die Möglichkeit nach erfolgreicher Anfechtung des Kaufvertrags , das Altfahrzeug an den Hersteller zurückgegeben. Der gezahlte Kaufpreis -abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer- wird dem Kunden dann zurückerstattet. Zahlreiche Gerichte haben den betrogenen Kunden dieses Recht bereits zugesprochen, wobei die Tendenz steigend ist.

Verbraucheransprüche im Abgasskandal

Die Rechtsprechung hinsichtlich der Rückabwicklung von Kaufverträgen, die einen vom Abgasaffäre betroffenes Fahrzeug zum Gegenstand haben, ist bislang noch nicht einheitlich. Höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus. Dem von den Autokonzernen betrogenen Kunden kann daher keine pauschale Antwort gegeben werden, ob eine Rückabwicklung möglich ist. Hier ist der individuelle Einzelfall regelmäßig zu begutachten. Wir von der Kanzlei Werdermann I von Rüden haben bereits zahlreiche Mandaten im Zuge des Abgasskandals gewinnen können. Mit unserem Team aus fachlich spezialisierten Rechtsanwälten helfen wir Ihnen gerne weiter.

Dafür können wir Ihnen eine unverbindliche und kostenlose und Erstberatung anbieten. Hier werden wir Ihnen die juristischen Möglichkeiten aufzeigen und anhand Ihres konkreten Falls erörtern. Nutzen Sie die Chance Ihr gutes Recht wahrzunehmen. Wir helfen Ihnen dabei.