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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Journal · Abgasskandal

Abgasskandal: Porsche 911 zurückgeben - Baujahr 2016 und 2017

31. Januar 2019Aktualisiert am 9. Januar 20211 Min. Lesezeit
Von Johannes von Rüden, Rechtsanwalt

Überhöhte CO2 Werte beim Porsche 911

Wegen zu hoher CO2-Ausstöße beim Porsche 911 soll Volkswagen beim Kraftfahrtbundesamt Selbstanzeige erstattet haben. Das berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf Konzernkreise.

Baujahre 2016 und 2017 vom Abgasskandal betroffen

Beim Porsche 911 mit den Baujahren 2016 und 2017 seien falsche Verbrauchsangaben angegeben worden, berichtet der Spiegel. Sollte sich herausstellen, dass die nachträglich bemerkten Verbrauchswerte mehr als zehn Prozent über der ursprünglichen Angabe liegen, kann nach dem Bundesgerichtshof Schadensersatz von den Kunden geltend gemacht werden – eventuell sogar im äußersten Fall der Kauf zu Lasten des Herstellers rückabgewickelt werden.

Rechtssprechung zum Mehrverbrauch

Können die in einem Verkaufsprospekt angegebenen Verbrauchswerte eines Neuwagens unter Testbedingungen nicht reproduziert werden, so liegt ein Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Dem Käufer steht in diesem Fall etwa ein Kauf­preis­rück­zahlungs­anspruch und Schadens­ersatz­anspruch wegen des Benzin­mehr­verbrauchs zu. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Ein Autokäufer kann vom Kauf zurücktreten, wenn sein Neuwagen unter Testbedingungen über zehn Prozent mehr Sprit verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden. Stellt sich nach dem Autokauf heraus, dass das Fahrzeug tatsächlich einen höheren Verbrauchswert als angegeben hat, so kann der Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Der höhere Verbrauchswert muss aber erheblich (mind. 10 %) sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt mehr als 7.000 geschädigte des Abgasskandals. Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch. Tel.: 030 200 590 770

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