Daimler muss schon wieder 170.000 Diesel zurückrufen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Die Daimler AG muss erneut weltweit rund 170.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen. Wieder geht es um den Vorwurf, dass die Fahrzeuge mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet sind. Betroffen sind diesmal die älteren Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5 – davon allein in Deutschland rund 60.000 Modelle.

Mit der aktuellen Anordnung hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen bereits bestehenden Rückruf für den Geländewagen Mercedes GLK um weitere Baureihen erweitert. Der Rückruf betrifft den älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, der in einer ganzen Reihe von Mercedes-Fahrzeugen quer durch die Modellpalette verbaut wurde. Die betroffenen Fahrzeuge werden laut Angaben des Herstellers spätestens seit Mitte 2014 nicht mehr produziert.

Weltweit 1,4 Millionen manipulierte Mercedes-Diesel

Das KBA war schon im Herbst 2018 auf eine verdächtige Software-Funktion beim Motortyp OM 651 gestoßen und hatte den Stuttgarter Autobauer verpflichtet, über 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen. Im Juni 2019 kamen dann noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu. Der Verdacht gegen den Mercedes-Benz GLK 220 CDI wurde Mitte April 2019 öffentlich.

Mit dem erneuten Rückruf wächst die Zahl der Fahrzeuge, die Daimler wegen manipulierter Abschalteinrichtungen in die Werkstatt zurück müssen oder mussten, auf 1,4 Millionen. In Deutschland sind es etwa 580.000 Diesel-Fahrzeuge.

Daimler wehrt sich gegen den erweiterten Rückruf

Bereits nach dem GLK-Rückruf vor einem Jahr hatte Daimler betont, dass die vom KBA beanstandete Technik noch in vielen weiteren Modellen steckt. Der Sachverhalt sei nicht neu und die Rückrufe seien demnach zu erwarten gewesen. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler „bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt“, so ein Sprecher.

Daimler will die Rückrufe umsetzen und die betroffenen Kunden informieren, bleibt aber bei seiner Sichtweise. „Der Klärungsprozess mit dem KBA im Hinblick auf Funktionalitäten der Motorsteuerung bei Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz ist aus Sicht des Unternehmens weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen“, hieß es von Seiten des Konzerns. Man kooperiere weiterhin mit den Behörden, werde aber Widerspruch gegen den Ergänzungsbescheid einlegen. Der Konzern hält die vom Kraftfahrt-Bundesamt als illegale Abschalteinrichtung beanstandete Technik in den Fahrzeugen für zulässig.

Wegen weltweiter Rückrufe und Verfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hatte der Konzern im letzen Jahr insgesamt rund 1,6 Milliarden Euro zurückgestellt. Durch die weiteren Rückrufe werde die Bilanz voraussichtlich nicht zusätzlich belastet, so der Konzern.

Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im September 2019 ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen die Daimler AG verhängt – wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Dadurch erhielten Dieselfahrzeuge Genehmigungen, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden nicht den Vorschriften entsprach.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Abgasskandal wird noch in diesem Sommer erwartet: eine Grundsatzentscheidung zum sogenannten Thermofenster. Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat im April in ihrem Schlussantrag bereits erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen für unzulässig hält, wenn dadurch die gesetzlichen Emissionsgrenzen überschritten werden. Demnach wäre die von Daimler genutzte Abschalteinrichtung Thermofenster eindeutig illegal und klagende Mercedes-Dieselfahrer hätten vor Gericht in Zukunft noch bessere Erfolgsaussichten.

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