Dieselskandal: Protokoll des „Diesel-Richters“ Fabian Richter Reuschle

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Im Diesel-Abgasskandal geht es am Stuttgarter Landgericht hoch her. Die Porsche Automobil Holding SE hatte Anfang Dezember beantragt, den Stuttgarter Richter Dr. Fabian Richter Reuschle als befangen abzulehnen. Sie begründete das mit zahlreichen gravierenden Verfahrensverstößen und mit „vorsätzlicher Lüge“. Auch Daimler versucht, den als Hardliner geltenden Richter Reuschle mit einem Befangenheitsantrag aus den Verfahren herauszudrängen. Doch das Landgericht Stuttgart stellt sich vor den „Diesel-Richter“. Aber wer ist eigentlich Fabian Richter Reuschle?

Der Schrecken der Autoindustrie

Der Stuttgarter Richter Dr. Fabian Richter Reuschle hat sich in den vergangenen Jahren intensiv in den Dieselskandal eingearbeitet hat und sich bei den Autokonzernen nicht gerade beliebt gemacht. So unterstützte er unter anderem VW-Aktionäre, die den Konzern auf Schadensersatz verklagt haben.

Die Porsche Automobil Holding SE (PSE) hat er zu Schadensersatz in Höhe von rund 50 Millionen Euro an Großinvestoren verurteilt und harsche Kritik am eigenen Oberlandesgericht geübt. Richter Reuschle geht davon aus, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn den Kapitalmarkt früher über den Dieselskandal bei VW hätte informieren müssen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Richter Reuschle will Schadensersatz vom EuGH klären lassen

Den Autobauern gefällt es auch nicht, dass Reuschle entscheidende Streitpunkte im Diesel-Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen will. Dafür will Richter Reuschle 21 Schadensersatzklagen von Dieselkunden bündeln und die Fragen, über die in Tausenden Zivilverfahren gestritten wird, in höchster Instanz klären lassen.

Es wird darum gehen, ob die Grenzwerte für den Stickstoffausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen oder auch auf der Straße. Eine weitere Frage dreht sich um die temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung. Für Richter Reuschle ist klar, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Ein dritter Punkt betrifft die Schadensersatzregelungen: Sollen vom Dieselskandal betroffene Kunden bei der Rückgabe ihrer Fahrzeuge den vollen Kaufpreis erstattet bekommen?

Das Reuschle-Protokoll – für maximale Transparenz

Im sogenannten „Reuschle“-Protokoll vom 13. November 2019 erläutert der Richter vom Landgericht Stuttgart, Dr. Fabian Richter Reuschle, jetzt genau, warum er 21 Verfahren zusammenfassen und wichtige Fragen im Abgasskandal dem Europäischen Gerichtshof EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen will. Das Protokoll verteilte der Richter in einer mündlichen Verhandlung am 13. November 2019. Es soll für maximale Transparenz im Verfahren sorgen.