Erfolg im Abgasskandal: VON RUEDEN setzt Zinsansprüche durch!

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Im Rahmen des Abgasskandals hat die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RÜDEN erneut mehrere erfolgreiche Urteile gegen die Daimler AG erstritten. Die Beklagte wurde vor dem Landgericht Stuttgart verurteilt, an die Kläger Schadensersatz gegen Übergabe und Übereignung der Fahrzeuge zu zahlen. Doch nicht nur das: Daimler schuldet den betrogenen Kunden außerdem Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr, in dem sie ihre Autos gefahren haben – ungewöhnlich verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal!

Ein Kunde hatte gegen die Daimler AG auf Schadensersatz im Rahmen des sogenannten Abgasskandals geklagt. Mit Kaufvertrag vom 28. Dezember 2015 hatte er von einem unabhängigen Händler einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit einem Motor OM 651 mit der Schadstoffklasse EURO 5 erworben – zum Kaufpreis von 35.000 Euro.

Mehrere illegale Abschalteinrichtungen verbaut

Aufgrund eines Rückrufs des Kraftfahrtbundesamts (KBA) mussten die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs kontrolliert werden. Das Fahrzeug verfügt über ein Abgasrückführungssystem (AGR-System) – ein sogenanntes Thermofenster – durch das die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert wird. Diese unzulässige Abschalteinrichtung sorgte dafür, dass die Stickoxidemissionen im Straßenbetrieb erheblich anstiegen.

Weltweit sind von diesem Rückruf des KBA rund 60.000 Fahrzeuge des Modells aus den Baujahren 2012 bis 2015 mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen, davon etwa 17.500 in Deutschland.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug der Daimler AG neben dem Thermofenster noch über eine weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt: eine Steuerungssoftware, die den Kühlmittelkreislauf in den Fahrzeugen kälter hält. Dadurch wird der Grenzwert im gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten. Im realen Straßenbetrieb wird die Funktion allerdings deaktiviert. Dadurch stößt das Fahrzeug erheblich mehr Schadstoffe aus als von der Beklagten angegeben.

Täuschungshandlung der Beklagten

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB auf Schadensersatz: Durch die unzulässige Abschalteinrichtung hat der Kläger einen Schaden erlitten.

Weiter stellte das LG Stuttgart fest, dass der eingetretene Schaden der Klägerpartei bereits im Abschluss des Vertrags liege, der bei Kenntnis der Umstände nicht abgeschlossen worden wäre. Der Kläger habe dadurch ein Fahrzeug erworben, dass nicht seinen Vorstellungen entsprach und mit dem Risiko „nachbehördlicher Maßnahmen“ bis hin zur Stilllegung belastet war. Durch diesen wirtschaftlich nachteiligen Vertrag sei dem Kläger ein Vermögensschaden entstanden.

Da der Schaden laut Gericht bereits im Abschluss des ungewollten Kaufvertrags liegt, führt auch ein nachträgliches Aufspielen eines Software-Updates nicht dazu, den Schaden zu beseitigen. Daher kann der Kläger verlangen, den entstandenen Schaden durch den Abschluss eines unvorteilhaften Vertrags rückgängig zu machen. Zudem stehe nicht fest, ob ein Software-Update ohne nachteilige Folgen aufgespielt werden könne.

Eine von der britischen Prüforganisation Emissions Analytics durchgeführte Untersuchung eines Mercedes GLK 220 CDI mit Abgasnorm Euro 5, bei dem bereits ein Softwareupdate durchgeführt wurde, ergab: Das Fahrzeug stieß nach dem Update sogar noch mehr Schadstoffe aus als vorher. So setzte der GLK 220 CDI nach Durchführung des Softwareupdates 764 mg/km Stickoxide frei – mehr als viermal so viel wie gesetzlich erlaubt. Vor dem Update lag der Emissionswert bei 715 mg/km. Der Mercedes GLK 220 CDI ist demzufolge nach dem verpflichtenden Softwareupdate keineswegs sauberer als vorher.

Sittenwidriges Verhalten der Daimler AG

Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen um bewusste Täuschungen handelt. Dem Gericht zufolge ergibt sich in diesem Fall „die Sittenwidrigkeit des Handelns aus dem nach Ausmaß und Vorgehen besonders verwerflichen Charakter durch Ausnutzung des Vertrauens der Käufer in eine öffentliche Institution, nämlich das KBA, welches von der Beklagten ebenfalls nicht durch Offenlegung der unzulässigen Abschalteinrichtung (…) getäuscht wurde“.

Durch die außergewöhnlich hohe Zahl der betroffenen Fahrzeuge habe die Beklagte außerdem eine erhebliche Belastung der Umwelt in Kauf genommen – und all das nur, um hohe Absatzzahlen zu erreichen. Das Gericht geht davon aus, dass die Installation der Abschalteinrichtung mit Wissen und Wollen eines oder mehrerer Mitglieder des Vorstands erfolgte. Die Daimler AG habe demnach mit Schädigungsvorsatz gehandelt, was die Sittenwidrigkeit belege.

Daimler muss dem Kunden den entstandenen Schaden erstatten

Die Daimler AG muss den GLK 220 CDI zurücknehmen und den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 11.827,80 Euro vom Kaufpreis in Höhe von 35.000 Euro erstatten. Der Kunde kann sich über 23.172,20 Euro freuen – plus Zinsen in Höhe von vier Prozent für jedes Jahr, in dem er das manipulierte Fahrzeug gefahren hat, also 5.495 Euro für die Zeit bis Ende 2019. Damit erhält der Kläger von der Daimler AG insgesamt 28.667,70 Euro zuzüglich der Zinsen, die noch für das Jahr 2020 anfallen  (LG Stuttgart, Urteil vom 31.3.2020, 23 O186/19).

Dass ein Autobauer Zinsen für den Zeitraum der Nutzung des Autos zahlen muss, ist ungewöhnlich. „Die Zusprechung der Zinsen ist derzeit keine Selbstverständlichkeit. Beispielsweise hat das Landgericht Frankenthal in dem stattgebenden Urteil diesen Zinsanspruch verneint“, erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die den Kläger in diesem Fall vertreten hat. „Wir freuen uns über das verbraucherfreundliche Urteil, weil unserem Mandanten damit die Verzinsung des Kaufpreises ab Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses – also ab Zahlung des Kaufpreises – zusteht.“

Auch der klagende Kunde ist sehr zufrieden: „Es freut mich, dass das Urteil so ausgegangen ist, sonst hätte ich einen gewaltigen Wertverlust gehabt und mein Auto wäre nur sehr schwer zu verkaufen gewesen“, so der Kläger.

Am selben Tag konnten sich noch vier weitere Mandanten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN freuen: Das Landgericht Stuttgart hat auch ihnen Zinsen für jedes Jahr zugesprochen, in dem sie ihre Mercedes-Diesel fuhren – zusätzlich zum Schadensersatz nach Abzug einer Nutzungsentschädigung (Aktenzeichen 23 O 236/19, Aktenzeichen 2945/17, Aktenzeichen 3078/18, Aktenzeichen 2222/18).

Auch in diesen Urteilen hieß es, die Daimler AG habe die Genehmigung der Fahrzeuge erschlichen und die Käufer getäuscht. Gut möglich also, dass die Richter in Zukunft noch viel mehr verbraucherfreundliche Entscheidungen treffen.

Was betrogene Mercedes-Besitzer jetzt tun sollten

Wer ein mangelhaftes Fahrzeug fährt und durch illegale Abschalteinrichtungen von Fahrverboten bedroht ist, hat mit einer Einzelklage gegen die Daimler AG gute Chancen auf einen Schadensersatz – und offenbar auch auf Zinsen. Diese Option besteht auch für Mercedes-Fahrer, die das Softwareupdate bereits aufspielen ließen.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt bundesweit Dieselfahrer gegen die Autohersteller und konnten schon zahlreiche Urteile gegen die Daimler AG erwirken. Informieren Sie sich in einem ersten kostenfreien Gespräch! Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.