EuGH-Urteil im Abgasskandal auf Ende April 2020 verschoben

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Am 19. März 2020 sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg über die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im VW-Motor EA 189 entscheiden. Der Termin am obersten Gericht der Europäischen Union wurde nun aufgrund des Coronavirus auf den 28. April 2020 verschoben.

Abschalteinrichtung im Dieselmotor zulässig?

Ein Pariser Gericht hatte sich mit mehreren Auslegungsfragen zum Abgasskandal an den EuGH gewendet. Der Europäische Gerichtshof sollte heute rechtsverbindlich entscheiden, ob eine Abschalteinrichtung, die in den Abgasausstoß eingreift, nach EU-Recht zulässig ist und ob der Motorschutz eine legitime Begründung für den Einbau einer Abschalteinrichtung ist.

Bei der Verhandlung sollte die Generalanwältin Eleanor Sharpston ihr Gutachten zur Effektivität von Thermofenstern in Dieselmotoren vorstellen. Sharpston sollte definieren, wann diese Art der Abschalteinrichtung nach EU-Recht zulässig ist – und wann nicht.

Thermofenster deaktiviert Abgasreinigung im Straßenverkehr

Das sogenannte Thermofenster ist eine Form der Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation und im VW-Dieselmotor EA 189 zu finden. Dieser Motor hatte 2015 den Abgasskandal ausgelöst und ist nun Gegenstand der Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof.

Beim Thermofenster ist die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig. Stellt das Dieselfahrzeug mit EA 189-Motor fest, dass die Umgebungstemperatur zwischen 20 und 30 Grad liegt, reinigt es die Abgase vollumfänglich. Das ist genau die Temperaturspanne – das Thermofenster –, in der die Zulassungsprüfungen stattfinden. Auf dem Prüfstand hält der VW-Diesel also die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide ein und wird für den Straßenverkehr zugelassen. Im Normalbetrieb auf der Straße wird die Abgasreinigung hingegen reduziert oder ganz abgeschaltet, weil die Außentemperatur in Deutschland die meiste Zeit unter 20 Grad liegt. Der Abgasausstoß steigt stark an und liegt über den gesetzlichen Grenzwerten.

KBA sieht Thermofester als unzulässig an

Mit der Drosselung der Abgasreinigung wird laut Volkswagen der Motor geschont. Dieses Argument wollen unabhängige Sachverständige jedoch nicht akzeptieren. Laut ihnen ist der sogenannte Bauteilschutz auch ohne Abschalteinrichtung möglich. Das sieht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ähnlich und bezeichnet das Thermofenster als unzulässig. Daher ordnete das KBA bereits hunderttausende Pflichtrückrufe von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtung im Motor an – auch für Fahrzeuge mit dem VW-Motor EA 189.

Im Zuge der Rückrufe deaktivieren die betroffenen Hersteller – wie auch VW – die Abschalteinrichtung im Dieselmotor, sodass das Fahrzeug dauerhaft im Testmodus fährt und die Abgase reinigt. Damit entkräften die Hersteller ihr Argument des Motorschutzes jedoch selbst.

EuGH-Urteil um EA 189 mit europäischer Strahlkraft

Die Richter am Europäischen Gerichtshof müssen Ende April entscheiden, ob das Thermofenster in Dieselmotoren legal und ob der Motorschutz eine zulässige Begründung ist. Am Urteil vom 28. April 2020 müssen sich dann alle nationalen Gerichte bei ähnlichen zivilrechtlichen Fällen orientieren. Damit wird die Entscheidung des EuGH eine europaweite Strahlkraft haben und für weitere rechtliche Klarheit im Abgasskandal sorgen.