KBA ruft Audi A8 zurück – fast 11.000 Dieselfahrzeuge betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut einen überwachten Rückruf für Audi-Dieselfahrzeuge veröffentlicht. Betroffen ist diesmal das Modell Audi A8 mit 4,2 Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5. Grund des Rückrufs ist eine „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware“. Nach Angaben des KBA sind von diesem Rückruf unter dem Hersteller-Code 23X6 weltweit 10.908 Dieselfahrzeuge betroffen, davon 5.442 in Deutschland.

Aktuell geht es um den Audi A8 mit 4,2 Liter V8 TDI-Motor der Schadstoffklasse Euro 5, der zwischen 2009 und 2014 gebaut wurde. Die Motorkennbuchstaben (MKB) sind CDSB mit dem Getriebe AL951.

Bereits mehrere Rückrufe unter dem Code 23X6

Unter dem Hersteller-Code 23X6 wurden auch schon andere Audi-Modelle mit 3-Liter- und 4,2-Liter-Dieselmotor mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zurückgerufen. Die meisten davon hatte das KBA angeordnet, um unzulässige Abschalteinrichtung entfernen zu lassen. Die gesammelten Rückruf-Informationen über den Audi A8 finden Sie in unserer Audi-Rubrik zum Abgasskandal.

Das Modell Audi A7 mit 3,0-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2009 bis 2014 wurde im Dezember 2019 wegen einer Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware zurückgerufen. Aus dem gleichen Grund prüft das KBA jetzt die größere Variante des Audi A8 mit 4,2 Liter V8-Motor. Es dürfte also bei diesem erneuten Rückruf um ähnliche Funktionen gehen wie beim kleineren Motortyp.

Beim Audi A7 ging es um die Abschalteinrichtung Lenkwinkelerkennung: Das Fahrzeug erkennt anhand der Lenkung, ob es sich in einer Testsituation oder im Normalbetrieb befindet. Im Straßenbetrieb drosselt der Audi-Diesel die AdBlue-Einspritzung. AdBlue ist ein Harnstoff, mit dem die Abgase gereinigt werden, bevor sie emittiert werden. Ohne AdBlue setzt das Fahrzeug gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) in hoher Konzentration frei.

Verbraucherfreundliche Entscheidungen der obersten Gerichte

Besitzer eines betroffenen Audi A8 können den Hersteller aufgrund dieses verpflichtenden Rückrufs wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagen. Die Chancen für ein positives Urteil stehen gut wie nie – nicht zuletzt durch ein verbraucherfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Abschalteinrichtungen und ein in Kürze erwartetes EuGH-Verfahren.

Der BGH hat in seinem jüngsten Urteil zum Abgasskandal klargestellt, dass die Abschalteinrichtung im Dieselmotor EA189 als eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden zu bewerten ist. Demnach sind geschädigte Dieselfahrer berechtigt, ihr manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben und Schadensersatz vom Hersteller zu fordern.

Auch am EuGH weht ein verbraucherfreundlicher Wind: Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests von Dieselkraftfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene „Abschalteinrichtung“ dar, heißt es in einer Pressemitteilung des EuGH. Zwar sind die Ausführungen von Generalanwältin Sharpston für die Richter des obersten Gerichts der Europäischen Union nicht bindend, aber in den meisten Fällen folgen sie den Gutachten der Generalanwälte. Betrogene Dieselkunden können also auf ein verbraucherfreundliches Urteil hoffen.

Jetzt von den positiven Urteilen profitieren!

Wenn Sie einen Audi A8 oder ein anderes vom Dieselskandal betroffenes Auto fahren, sollten Sie das verbraucherfreundliche Klima an den obersten Gerichten nutzen und jetzt auf Schadensersatz klagen! Sie können Ihr manipuliertes Fahrzeug zurückgeben und den Großteil des Kaufpreises zurückerhalten.

Wir unterstützen Sie dabei! Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit über 12.000 Dieselkunden gegen die Autobauer. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de.