Landgericht Nürnberg entscheidet im Abgasskandal

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth verhandelte am 27.03.2018 über die Ansprüche des Besitzers  eines Audi A4 2,0 TDI BJ. 2012 ohne Update .

Sittenwidrige Schädigung im Abgasskandal

Das Landgericht Nürnberg-Fürth geht zurecht davon aus, das Volkswagen die Käufer in sittenwidriger Weise geschädigt hat. Außerdem bejaht das Gericht die sekundäre Darlegungslast zu Lasten von Volkswagen. Dies bedeutet, das Volkswagen die Vorwürfe der Manipulation nur entkräften könnte, wenn nachgewiesen wird, das keine Abschalteinrichtungen verbaut wurden sowie die Geschäftsleitung keine Kenntnis von der Manipulation hatte. Dieser Nachweis dürfte dem Volkswagen-Konzern schon deshalb nicht gelingen, weil Volkswagen die Manipulation an den 1,6 l und 2,0 l TDI Motoren mit EURO 5 Norm bereits eingestanden hat.

Klares Zeichen für den Verbraucherschutz

Damit hat das Landgericht Nürnberg eine klare Entscheidung zugunsten der Verbraucher getroffen.