Mercedes S-Klasse: KBA ruft schon wieder über 1.200 Diesel zurück

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung lässt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) erneut mehrere Modelle der Mercedes S-Klasse verpflichtend zurückrufen. Das Amt veröffentlichte am 11. August 2020 einen amtlichen Rückruf für 1.259 Dieselfahrzeuge der S-Klasse in Deutschland. Weltweit sollen 6.172 Fahrzeuge von dieser Anordnung betroffen sein. Diesmal geht es um Mercedes-Modelle mit dem Dieselmotor OM 642 der Abgasnorm Euro 6.

Laut Daimler wurde die Aktion bereits 2018 angestoßen. Ein Großteil der Fahrzeuge sei bereits Bestandteil der im Sommer 2017 angekündigten „freiwilligen Service-Maßnahme“ für über drei Millionen Fahrzeuge in Europa gewesen. Doch weil das Softwareupdate der Daimler AG erst kürzlich amtlich freigegeben wurde, erfolgte der verpflichtende Rückruf durch das KBA Rückruf erst jetzt.

Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig

Daimler hatte im Kontext des Abgasskandals immer wieder betont, die beanstandete Abschalteinrichtung sei legal. Doch das KBA stuft diese Abschalteinrichtung als unzulässig ein. Zudem haben bereits mehrere Gerichte den Stuttgarter Autohersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zu Schadensersatz verurteilt. Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte am 30. April 2020 erklärt, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie einen erhöhten Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr bewirken.

Die Mercedes S-Klasse wurde im Rahmen des Abgasskandals bereits im Januar und im Juli 2020 wegen „unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ verpflichtend zurückgerufen. Vom aktuellen Rückruf sind Fahrzeuge der S-Klasse aus den Baujahren 2015 bis 2017 betroffen – und zwar folgende Modelle:

• Mercedes S 350 BlueTEC

• Mercedes S 350 d

• Mercedes S 350 BlueTEC 4MATIC

• Mercedes S 350 d 4MATIC

Daimler führt die Rückrufaktion unter dem Herstellercode 5496121 durch. Die Behörde schreibt die betroffenen Fahrzeughalter an und überwacht den Rückruf. Betroffene sollten Zweifelsfall den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt kontaktieren.

Mercedes S-Klasse: Softwareupdate mit Nebenwirkungen

Um das Problem zu beseitigen, wird die Software des Motorsteuergeräts aktualisiert. Danach soll die Abgasreinigung in vollem Umfang funktionieren und das Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) einhalten. Allerdings sind mit diesen Updates beträchtliche Nebenwirkungen verbunden: Wegen der damit einhergehenden höheren Abgasrückführrate kann das Update zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch führen. Außerdem benötigen die Fahrzeuge nach dem Update in der Regel mehr AdBlue, einen teuren Harnstoff für den SCR-Katalysator.  

Für betroffene Mercedes-Kunden bringt der erneute Rückruf jede Menge Ärger mit sich – neben dem massiven Wertverlust ihres Fahrzeugs auch drohende Fahrverbote. Die amtliche Anordnung hat aber auch einen Vorteil:Wenn ein Fahrzeug offiziell zurückgerufen wird, haben Sie als Fahrzeughalter eine deutlich bessere Ausgangsposition für eine Klage gegen den Hersteller.

Jetzt gegen Daimler auf Schadensersatz klagen!

Wenn Sie einen Diesel der Mercedes S-Klasse fahren, sollten Sie sich jetzt dringend anwaltlich beraten lassen. In der Regel ist eine Klage gegen die Daimler AG im Abgasskandal erfolgreich. Sie können eine Rückabwicklung des Kaufvertrags fordern und bekommen den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet – und zwar auch dann, wenn bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertritt über 1.700 Mandanten gegen die Daimler AG. Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Telefonisch sind wir unter 030 – 200 590 770 für Sie erreichbar, per Mail über info@rueden.de.