OLG Köln bestätigt im Abgasskandal Schadensersatzanspruch beim VW-Bulli California T5

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Das Oberlandesgericht Köln hat im Dieselskandal erneut ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen und dem Besitzer eines Volkswagen California T5 Schadensersatz von rund 48.000 zugesprochen (Az. I-25 U 91/20). Die obersten Landesrichter bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts. Das Urteil reiht sich in eine Serie von aktuellen verbraucherfreundlichen Urteilen des Oberlandesgerichts Köln ein und zeigt, dass sich Dieselklagen für die betrogenen Käufer lohnen – vor allem bei hochpreisigen Wohn- und Reisemobilen.

Der Kläger hatte das Wohnmobil der Marke Volkswagen California T5 mit dem Motortyp EA189 im Jahr 2015 für 55.000 Euro gebraucht gekauft und war damit knapp 40.000 Kilometer gefahren. Der „klassische“ Bulli verfügt wie rund 2,6 Millionen andere VW-Diesel über den Skandalmotor EA189 und ist der Vorgänger des aktuellen T6. Der California T5 wurde in einer Auflage von 93.000 Stück mit dem EA189-Motor ausgerüstet.

Unzulässiges Thermofenster im VW California T5

Die Richter gingen davon aus, dass auch der Kult-Bulli T5 über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt – wie die anderen Dieselfahrzeuge mit dem „Skandalmotor“ EA189. Die Volkswagen AG konnte den Vortrag des Klägers nicht entkräften. VW argumentierte, dass der von Volkswagen beauftragte Entwicklungsdienstleister zu dem Ergebnis kam, es sei davon auszugehen, dass die Abschalteinrichtung in den T5-Modellen eingesetzten EA189-Motoren überhaupt keine Verwendung gefunden habe, weil kostenintensive und aufwendige Messungen keinen Eingriff in die Motorsteuerung auf dem Prüfstand erkennen ließen. Doch das Gericht wies diesen Verteidigungsansatz der Volkswagen AG zurück.

Das Argument erwecke den Eindruck, die Volkswagen AG sei darauf angewiesen, anhand aufwendiger Untersuchungen Indizien dafür zu suchen, ob eine in ihrem Auftrag entwickelte und von ihr selbst eingebaute Umschaltlogik in bestimmten Fahrzeugen aktiv sei oder nicht. Von der Volkswagen AG als Herstellerin des Motors könne jedoch verlangt werden, dass sie die Funktionsweise ihrer Motorsteuerung unabhängig davon beschreibt, was ein anderes Unternehmen anhand diverser Messungen und der Auswertung „zahlreicher“ Dokumente festgestellt hat.

Im VW T5 wird bei der Abgasrückführung ein Thermofenster eingesetzt – das hatte bereits das LG Köln festgestellt. Die Abgasrückführung arbeitet nur bei Außentemperaturen vollständig, die innerhalb es Thermofensters liegen. Bei niedrigeren oder höheren Temperaturen wird sie reduziert oder ganz abgeschaltet, was zu höheren NOx-Emissionen führt. Daher handelt es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteirichtung und VW muss Schadenersatz leisten.

VW T5 Wohnmobile: Schadensersatzklagen lohnen sich!

Die Urteile der Köllner Gerichte zeigen, dass auch Besitzer von VW T5 Wohnmobilen gute Chancen auf Schadensersatz haben. Die Richter am OLG Köln haben die Verschleierungstaktik von VW durchschaut und das fadenscheinige Argument, die Abschalteinrichtung sei zwar vorhanden, komme aber nicht zum Einsatz, zurückgewiesen. Seit der EuGH am 17. Dezember 2020 entschieden hat, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, haben betroffene Dieselkläger noch bessere Chancen auf Schadensersatz.

Wer ein Wohnmobil VW California T5 besitzt, sollte sich also baldmöglichst anwaltlichen Rat holen, ob er seinen Betrugsdiesel zurückgeben und Schadensersatz fordern sollte. In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit betroffenen Verbrauchern, ob sich eine Klage gegen VW in ihrem individuellen Fall lohnt und mit welcher Schadensersatzsumme sie im Erfolgsfall rechnen können.