OLG Nürnberg: Daimler muss sich detailliert zu illegalen Abschalteinrichtungen äußern

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Für Daimler spitzt sich die Lage im Dieselskandal immer weiter zu: Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hatte mit Urteil vom 18. September 2020 erstmals vor einem Oberlandesgericht (OLG) für einen Mercedes-Fahrer Schadensersatz erstritten, dem OLG Naumburg. Jetzt positioniert sich auch das OLG Nürnberg verbraucherfreundlich und verlangt, dass die Daimler AG zu den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen detailliert Stellung nimmt.

Am 18. September 2020 hatte das OLG Naumburg im Daimler-Dieselskandal zugunsten eines Mandanten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN entschieden und die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 8 U 8/20). In dem Fahrzeug hatte Daimler zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut: Ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Der Kläger konnte seinen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurückgeben und bekam den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Das OLG Nürnberg forderte den Autobauer am 12. Februar 2021 auf, zu den vom KBA entdeckten Abschalteinrichtungen Stellung zu nehmen (Az.: 5 U 3555/20). Damit stellt sich ein zweites OLG auf die Seite des Klägers.

Unzulässige Abschalteinrichtungen in Mercedes-Motoren OM 651 und OM 642

Bei zahlreichen Mercedes-Modellen mit den Motortypen OM 651 und OM 642 hat das KBA unzulässige Abschalteinrichtung gefunden. Allein in Deutschland sind etwa 550.000 Fahrzeuge betroffen – von der A-Klasse über die S-Klasse bis zum Sprinter. Daimler ruft die Fahrzeuge zurück, um das Problem mit Softwareupdates zu beheben.

Dennoch erleiden die betroffenen Premium-Fahrzeuge einen massiven Wertverlust, denn solche Updates sind wegen ihrer unabsehbaren Folgen umstritten. Viele vom Mercedes-Abgasskandal Betroffene wollen ihre manipulierten Fahrzeuge deshalb zurückgeben und verklagen Daimler auf Schadensersatz. Doch Daimler beharrt in den Prozessen darauf, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu nutzen – trotz der amtlichen Rückrufe durch das KBA.

Für Daimler wird die Luft immer dünner

Zahlreiche Landgerichte haben den Stuttgarter Autokonzern bereits für die Schäden durch den Abgasskandal haftbar gemacht. Jetzt wird es für Daimler auch in den Berufungsinstanzen zunehmend enger, denn immer mehr Richtern an Oberlandesgerichten genügen die pauschalen Vorträge des Autobauers nicht mehr. Wie zuvor bereits das OLG Naumburg hat auch das OLG Nürnberg darauf hingewiesen, dass der Kläger vor dem Hintergrund des amtlichen Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts wegen des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend substantiiert vorgetragen habe.

Der Kläger hatte 2014 einen Mercedes-Benz E 350 BlueTEC mit einem 3,0 Liter Dieselmotor des Typs OM642 gekauft. Anfang 2020 teilte ihm die Mercedes-Benz AG mit, dass sein Fahrzeug einem amtlichen Rückruf unterliege. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs sei die Software des Motorsteuergerätes von mehreren Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 6 zu aktualisieren, hieß es in dem Schreiben. Es müssten „spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung“ verändert werden, „die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft“.

Daimlers pauschale Dementis genügen den Richtern nicht mehr

Schon die vom KBA entdeckten illegalen Abschalteinrichtungen sollten eigentlich genügen, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Doch Daimler dementierte wie immer pauschal das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der 5. Zivilsenat des OLG Nürnberg ließ sich damit nicht abspeisen und verwies auf die sogenannte sekundäre Darlegungslast des Herstellers.

Sofern die Beklagte das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung bestreiten wolle, sei sie gehalten, ihrerseits darzulegen, auf welche konkreten Beanstandungen des Emissionskontrollsystems das KBA die Rückrufanordnung gestützt habe. Dazu sei die Daimler AG als Adressatin des Bescheids ohne weiteres in der Lage. Das Oberlandesgericht weist den Stuttgarter Autobauer zudem darauf hin, dass eine Erläuterung zweckmäßig erscheine, weshalb er die Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes nicht teile.

Daimler-Dieselskandal: Jetzt erfolgreich auf Schadensersatz klagen!

Dieser Hinweis des OLG Nürnberg zeigt erneut, dass Besitzer von manipulierten Mercedes-Dieselfahrzeugen ihre Schadensersatzansprüche unbedingt durchsetzen sollten – zumal das KBA kürzlich fast alle Widersprüche zurückgewiesen hat, die Daimler gegen die Rückrufe eingelegt hatte. Die Behörde hat damit ihre Auffassung bestätigt, dass die zurückgerufenen Mercedes-Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind.

Bislang wurden Schadensersatzklagen oft mit der Begründung zurückgewiesen, Daimler habe gegen die KBA-Rückrufe Widerspruch eingelegt. Doch nach der klaren Ansage des KBA dürften die Gerichte nicht länger an den unzulässigen Abgasmanipulationen zweifeln und die Daimler AG dafür haftbar machen. Geschädigte Daimler-Kunden können daher ihr Recht vor Gericht jetzt leichter durchsetzen. Durch die manipulierten Abgaswerte seiner Dieselfahrzeuge hat Damler Mercedes-Käufern erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.

Sind Sie vom Mercedes-Abgasskandal betroffen? Die Abgas-Experten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützen Sie gern bei ihrer Schadensersatzklage gegen die Daimler AG. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir sind gern für Sie da!