Verjährung im Abgasskandal: Volkswagen haftet zehn Jahre für Motor EA189

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Auch für Fahrzeuge mit VW-Dieselmotoren des Typs EA189 lassen sich noch erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen. Zwar sehen die Gerichte bei älteren Fahrzeugen einen Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB oft als verjährt an, doch die Volkswagen AG kann auch gemäß § 852 Satz 1 BGB haftbar gemacht werden und schuldet vom Abgasskandal betroffenen Käufern den sogenannten Restschadensersatzanspruch. So sieht das auch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig und hat VW zu Schadensersatz verurteilt.

Mit Urteil vom 28. Oktober 2020 hatte das Landgericht Kiel der Klage eines vom Abgasskandal betroffenen VW-Käufers stattgegeben, nachdem VW aus taktischen Gründen die Verjährungseinrede in erster Instanz hatte fallen lassen. Doch im Berufungsverfahren vor dem OLG Schleswig erhob VW die Verjährungseinrede erneut (Az. 7 U 187/20). Das Oberlandesgericht stellte jedoch mit Urteil vom 31. August 2021 klar, dass dieses Vorgehen als unzulässige Rechtsausübung zu werten sei. Der Kläger bekam Schadensersatz zugesprochen: VW muss den Kaufpreis abzüglich der Händlermarge zurückzahlen.

Restschadensersatzanspruch besteht zehn Jahre lang

Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Dieselskandal drei Jahre. Danach sind die Ansprüche auf Schadenersatz verjährt. Daher gehen viele betrogene VW-Käufer davon aus, dass neue Schadenersatzforderungen bei Fahrzeugen mit Motor EA189 nicht mehr möglich sind. Doch das ist nicht richtig: Bei EA189-Forderungen gegen den VW-Konzern ist der Einzelfall entscheidend. Viele Gerichte, darunter auch Oberlandesgerichte, verurteilen die Volkswagen AG jetzt regelmäßig aufgrund von § 852 BGB zu Schadensersatz. In dem Fall setzt die Verjährung erst nach zehn Jahren ein.

Im BGB heißt es dazu: „Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an (…).“ Wenn die Verjährungsfrist eigentlich schon abgelaufen ist, muss VW also trotzdem Schadensersatz leisten, weil betroffene Verbraucher einen Restschadensersatzanspruch haben.

VW scheitert mit taktischem Manöver zur Verjährung

Das Besondere an dem Fall: vor dem OLG Schleswig: Nachdem bereits das LG Kiel bei der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hatte, dass der Kläger Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB zusteht, hat die Volkswagen AG daraufhin zunächst die Einrede der Verjährung fallengelassen und wurde von den Richtern des LG Kiel zu Schadensersatz verurteilt. Dass VW sich in der Revision vor dem OLG Schleswig erneut auf die Verjährung berief, legt nahe, dass VW das Fallenlassen der Verjährungseinrede nur als taktisches Manöver nutzen wollte.

Das Oberlandesgericht Schleswig verurteilte diese Vorgehensweise als rechtsmissbräuchlich und warf VW in aller Deutlichkeit eine unzulässige Rechtsausübung vor. Die Richter stellten fest, es habe der Verteidigungsstrategie von VW entsprochen, durch das Fallenlassen der Verjährungseinrede möglichst gerichtliche Entscheidungen zu § 852 BGB im Zusammenhang mit dem VW- Dieselskandal zu vermeiden.

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Laut dem OLG Schleswig haftet die Volkswagen AG also auch noch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung – und zwar in der gleichen Höhe nach § 852 BGB mit dem Restschadensersatz. Das haben schon zahlreiche Landes- und Oberlandesgerichte bestätigt, darunter das OLG Stuttgart, das OLG Koblenz, das OLG Oldenburg und das OLG Karlsruhe.

Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, sollte daher auch jetzt noch gegen die Volkswagen AG vorgehen, um den Wertverlust seines Fahrzeugs zu kompensieren. Wenn der Neuwagenkauf noch keine zehn Jahre zurückliegt, sind die Chancen auf Schadensersatz sehr gut. Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch: Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gern zu Ihren Optionen im Abgasskandal und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!