VON RUEDEN erstreitet im Daimler-Dieselskandal erstes positives Urteil vor einem Oberlandesgericht

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Das Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat im Daimler-Dieselskandal am 18. September 2020 als erstes OLG ein Urteil zugunsten eines Kunden verkündet – erstritten von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Mit dieser Entscheidung revidiert der 8. Senat des OLG Naumburg ein im Januar 2020 bekannt gegebenes Urteil des Landgerichts Magdeburg: Der Kläger erhält den Kaufpreis erstattet, abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Eine erneute Revision lässt das OLG nicht zu.

In dem Fall ging es um einen darlehensfinanzierten Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM 651 Euro 5, in dem zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden waren. Durch ein sogenanntes Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung hält das Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenbetrieb ein.

Daimler muss Kaufvertrag rückgängig machen

Der Kläger hatte aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt – und er bekam recht: Er hat ein Fahrzeug erhalten, das er so nicht kaufen wollte. Weil der Kunde mit dem Kauf einen Schaden erlitten hat, ist Daimler aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB gegenüber dem Kläger haftbar zu machen, so die Richter. Der Konzern wurde verurteilt, ihm gegen Übergabe des Fahrzeugs 25.741,43 Euro zu zahlen (Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 81/20). Berechnungsgrundlage ist eine Gesamtlaufleistung des Autos von 250.000 Kilometern.

Das OLG Naumburg rügte die Verfahrensweise von Daimler und begründete seine Entscheidung damit, dass die Daimler AG dem überzeugenden Vortrag der Klägerseite nicht ausreichend entgegengetreten sei. Der Autobauer hatte nur das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung dementiert und keine verwertbaren Aussagen zur Funktionsweise der Abgasreinigung gemacht. Daimler hätte den Vortrag des Klägers nicht pauschal als unbegründet zurückweisen dürfen und genau darlegen müssen, dass und warum sich die Kühlmittel-Solltemperatur Regelung anders darstellt als vom Kläger ausgeführt. Der Konzern könne sich nicht einfach auf Betriebsgeheimnisse berufen.

Die Richter kritisierten in ihrer Urteilsbegründung auch, dass sich das KBA bei der Zulassung des Fahrzeugs voll und ganz auf die Kontroll-Messungen der Hersteller verlassen habe.

Wegweisendes Daimler-Urteil eines OLG

In seinem ersten Diesel-Urteil am 25. Mai 2020 gegen VW hatte der BGH bereits das wenig kooperative Verhalten des Autobauers vor Gericht moniert. Jetzt hat erstmals ein OLG Daimler zu Schadensersatz im Dieselskandal verurteilt. Nach diesen verbraucherfreundlichen Urteilen können sich die deutschen Autobauer nicht mehr hinter dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse verschanzen. Johannes von Rueden, Partner der Kanzlei VON RUDEN, freut sich sehr über diesen Erfolg seiner Kanzlei: „Daimler war trickreicher als VW – aber Betrug bleibt aus meiner Sicht Betrug. Das hat auch das Gericht erkannt“, so von Rueden.

Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Autofahrern ein. Die Kanzlei vertritt im Dieselskandal mehr als 12.000 Mandanten gegen die Autobauer. Sind auch Sie betroffen? In unserer kostenlosen Erstberatung erfahren Sie, ob sich eine Klage in ihrem Fall lohnt und wie die nächsten Schritte bei einer Einzelklage aussehen.