VW-Abgasskandal: Droht Kunden jetzt der Entzug der Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug?

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Abgasskandal: Droht Entzug der BetriebserlaubnisFür viele Dieselfahrer könnte sich der Abgasskandal noch weiter zuspitzen. Im schlimmsten Fall droht der Entzug der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge mit Schummelsoftware, welche den Schadstoffausstoß der Motoren manipulieren kann. Aufgrund der Software erkennt das Fahrzeug, ob es auf der Straße gefahren wird oder an einen Prüfstand angeschlossen ist. Im normalen Fahrbetrieb werden unter anderem durch eine veränderte Abgasrückführung viel mehr Schadstoffe ausgestoßen als auf dem Prüfstand. VW wollte durch diese Manipulation den Anschein erwecken, dass die Dieselfahrzeuge umweltschonend und sparsam im Verbrauch sind. Im realen Fahrbetrieb werden aber deutlich erhöhte Schadstoffausstöße gemessen. Bei mehreren Testversuchen hat sich so herausgestellt, dass die gesetzlichen Grenzwerte auf der Straße nicht eingehalten werden.

Kraftfahrt-Bundesamt hat Rückruf angeordnet

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte, nach dem die Schummelsoftware aufgeflogen war, im Jahr 2015 eine großangelegte Rückrufaktion angeordnet. Hintergrund dafür war auch, dass in der behördlich erteilen Typengenehmigung für die betroffenen Modelle von Herstellerseite auch versichert wurde, dass bestimmte Emissionsgrenzwerte durch den Fahrzeugbetrieb nicht überschritten werden. Genau diese Vorgaben werden durch die Schummelmotoren aber nicht eingehalten. Aufgrund dieser Verstöße könnte aber die gesamte Typengenehmigung für ein Fahrzeug ungültig werden.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte deswegen den Rückruf angeordnet, um zu erreichen, dass die Fahrzeuge Emissionen nur in dem Ausmaß ausstoßen, wie sie in der Typengenehmigung vorgesehen sind. Eine Typengenehmigung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt für ein bestimmtes Automodell eines Herstellers ausgestellt. Die Typengenehmigung ist in Verbindung mit der Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers auch eine Voraussetzung für die Zulassung eines konkreten Fahrzeugs. Entfällt die Typengenehmigung könnte damit auch die Zulassung für alle Fahrzeuge des Modells, auf das sich die Typengenehmigung bezieht, entfallen.

Ohne Softwareupdate könnte Zulassung entzogen werden

Focus-Online berichtete bereits, dass Fahrern eines manipulierten Dieselautos im Rahmen der Hauptuntersuchung durch den TÜV indirekt gezwungen werden könnten, das Softwareupdate installieren zu lassen. Denn andernfalls könne ihnen der Entzug der TÜV-Plakette drohen. Die Berichte gehen auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, in der es unter anderem heißt: „[Es] wurde mit den Ländern ein Verfahren abgestimmt, bei dem im Rahmen der Hauptuntersuchung die fristgerechte Teilnahme der betroffenen Fahrzeuge an der VW-Rückrufaktion aufgrund der angeordneten Nebenbestimmung zur Typgenehmigung dieser Fahrzeuge überprüft wird.“ Die Bundesregierung will mittels der TÜV-Hauptuntersuchung offenbar die Autofahrer zum Softwareupdate zwingen.

Softwareupdate zweifelhaft

Dieses Vorgehen der Bundesregierung ist aber mehr als brisant. Denn das Softwareupdate von VW ist heftig umstritten. Befürchtet wird etwa, dass durch die neue Software der Schadstoffausstoß nicht ausreichend gesenkt, die Motorenleistung gemindert oder ein erhöhter Motorenverschleiß verursacht wird. Auch zu einem Wertverlust der Fahrzeuge könnte es durch das Softwareupdate kommen.

Viele VW-Kunden sind deshalb besorgt und zögern davor, die neue Software in ihrem Fahrzeug installieren zu lassen. Auch bei Verfahren vor Gerichten haben Richter schon Bedenken an der Funktionsfähigkeit der neuen Motorsteuerung geäußert. Betroffene Dieselfahrer sollten sich deshalb möglichst früh über ihre Rechte im Abgasskandal informieren und alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen. Die Kanzlei VON RUEDEN bietet dazu eine kostenlose telefonische Erstberatung an.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt bereits Dutzende Mandanten gegen die Volkswagen AG und bereitet entsprechende Prozesse als „Sammelverfahren“ vor. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.