VW-Abgasskandal: Ex-Chef Winterkorn drohen bis zu zehn Jahre Haft

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Das Landgericht Braunschweig hat die Betrugsanklage gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn zugelassen – knapp fünf Jahre nach dem Auffliegen der VW-Abgasaffäre. Gegen den Ex-Konzernchef bestehe ein hinreichender Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, so das Gericht. Das begründe die Eröffnung des öffentlichen Hauptverfahrens. Auch gegen vier weitere Angeklagte besteht laut Gericht ein entsprechender Tatverdacht in Tateinheit mit Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Wann der Prozess beginnt, ist noch offen.

VW hat die Abgaswerte von Millionen Autos manipuliert

Nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA hatte die Volkswagen AG im September 2015 Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software der betreffenden Motoren war so eingestellt worden, dass im realen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in den Tests der Prüfbehörden.

Wegen seiner Rolle im VW-Dieselskandal hatten die deutschen Ermittler den 73-jährigen Winterkorn im April 2019 angeklagt. Der Vorwurf lautet: schwerer Betrug und Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen Fahrzeugen.

Der Bundesgerichtshof verurteilte das Vorgehen von VW und dessen Konzerntochter Audi Ende Mai 2020 bereits als sittenwidrig. Mit dem Dieselbetrug habe das Unternehmen gegen die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr verstoßen. Die Frage, wer genau die Käufer betrogen hat, ist jedoch nach wie vor ungeklärt. Jetzt geht die Aufklärung weiter: Im Prozess gegen Martin Winterkorn und die Mitangeklagten soll festgestellt werden, ob die fünf Manager den Dieselbetrug zu verantworten haben.

Überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit

In einer Mitteilung des Braunschweiger Landgerichts heißt es: Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern seien über „deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware“, getäuscht worden. Durch die Manipulationen sei die Einhaltung der Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen, nicht aber im normalen Betrieb.

Insgesamt geht es bei dem Verfahren um rund neun Millionen Fahrzeuge und einen Vermögensschaden der Käufer in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro. Es gebe eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“, so das Gericht

Zweifel an der Anklage führten zu Verzögerungen

Die Verteidigung des ehemaligen VW-Chefs stellt dazu gegenüber dem Magazin Business Insider fest, die Entscheidung des Gerichts sei zu erwarten gewesen. In der Stellungnahme heißt es: „Die gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn erhobenen Vorwürfe sind weiterhin zeitlich und inhaltlich beschränkt auf einen Teil der Anklagepunkte. Die Verteidigung begrüßt insoweit die Entscheidung des Gerichts, bezüglich der Vorwürfe der Untreue zum Nachteil der Volkswagen AG und der strafbaren Werbung einen hinreichenden Tatverdacht zu verneinen.“ Das führe laut dessen Rechtsanwalt zu einer Verschlankung der Vorwürfe gegen Winterkorn.

Die Eröffnung des Prozesses gegen Winterkorn und weitere Führungskräfte hatte sich verzögert und wurde eigentlich schon zu Beginn dieses Jahres erwartet. Doch die Staatsanwaltschaft musste noch einmal nachliefern, weil zunächst Zweifel des Gerichts an der Argumentation der Braunschweiger Staatsanwaltschaft bestanden. Das Gericht verlangte unter anderem noch ein Sachverständigengutachten zu der Frage, ob die Software der Motorsteuerung der Dieselfahrzeuge tatsächlich ein illegales Täuschungsprogramm enthielt und welche Fahrzeuge betroffen sind.

Vom Abgasskandal betroffen? Jetzt gegen VW klagen!

Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs können jetzt Klage gegen den Autohersteller einreichen. Zahlreiche Gerichte sprechen geschädigten Dieselfahrern Schadensersatz zu. Diese verbraucherfreundliche Haltung wird von den positiven Tendenzen am Bundesgerichtshof (BGH) und am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestützt. Beide Gerichten verurteilen Abschalteinrichtungen als illegal, wenn sie zu einer unzureichenden Abgasreinigung führen.

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