VW-Abgasskandal: Vergleichsangebote können ab heute eingeholt werden

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Ab heute, 20. März 2020, können VW-Kunden ihr individuelles Vergleichsangebot von Volkswagen einholen. Im Zuge der Musterfeststellungsklage zum Abgasskandal haben VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sich auf einen Vergleich geeinigt, der eine Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro umfasst. Doch nicht für jeden betroffenen VW-Kunden ist das Angebot der lukrativste Weg aus dem Dieselskandal.

VW-Portal am ersten Tag bereits überlastet

In den letzten Tagen hat Volkswagen rund 250.000 Briefe an geschädigte Dieselkunden verschickt, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben. Mit dem Brief erhielten die VW-Kunden einen Benutzernamen und ein Passwort, um sich auf einem extra eingerichteten VW-Portal anzumelden. Dort können die Betroffenen ihre persönlichen Daten und die Fahrzeug-Identifikationsnummer aus dem Fahrzeugbrief eingeben. Daraufhin erhalten sie das individuelle Angebot, das VW ihnen unterbreitet.

Der NDR berichtete am Morgen des 20. März, dass die geschaltete VW-Seite nicht zu erreichen sei. Das Portal sei aufgrund vieler Nachfragen bereits am ersten Tag  überlastet. Kunden können sich aber alternativ an ein Callcenter wenden.

Vergleichszahlung nur nach Erfüllung diverser Kriterien

Beim VW-Vergleichsangebot handelt es sich um eine Einmalzahlung, die nur VW-Kunden zusteht, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Halter hat betroffenes Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 gekauft
  • Im Fahrzeug ist Diesel-Motor EA189 verbaut
  • Halter ist zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet
  • Halter hatte bei Erwerb des Fahrzeugs den Wohnsitz in Deutschland
  • Halter hat noch kein rechtskräftiges Urteil gegen VW erstritten oder einen anderweitigen Vergleich abgeschlossen

Einzelklage lukrativer als VW-Angebot?

Die Höhe der Einmalzahlung richtet sich dabei nach Modelljahr und Modelltyp des betroffenen Fahrzeugs. Die VW-Kunden könnten bis zu 15 Prozent des Kaufpreises erstattet bekommen. Im Vergleich zu den Ersatzzahlungen, die vor Gericht erreicht werden können, bietet VW mit dem Angebot im Rahmen der Musterfeststellungsklage nur eine recht geringe Summe an. Daher empfiehlt der vzbv den betroffenen Kunden, sich anwaltlich beraten zu lassen.

VW übernimmt die Anwaltskosten für eine Erstberatung – jedoch nur in Höhe von 190 Euro netto und nur, wenn der Kunde nach der Beratung den Vergleich annimmt. Entscheidet sich der betroffenen VW-Fahrer gegen das Angebot oder übersteigen die Beratungskosten die vorgegebene Summe, muss der Kunde selbst zahlen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät die VW-Kunden hingegen in einem ersten Gespräch kostenfrei und unverbindlich.

VW-Kunden verzichten mit Angebot auf weitere Ansprüche

Bis zum 20. April 2020 müssen sich die Kunden für oder gegen das Angebot entscheiden. Ab Mitte Mai werden die Schadensersatzzahlungen dann innerhalb von 12 Wochen an die Verbraucher ausgezahlt, die das Vergleichsangebot angenommen haben. Zu beachten ist, dass der VW-Fahrer bei Annahme des Angebots darauf verzichtet, weitere Ansprüche gegenüber Volkswagen zu erheben. Das bedeutet: Der betroffene Kunde darf nicht mehr gegen Volkswagen vor Gericht ziehen.

Am 5. Mai wird der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch entscheiden, ob Schadensersatzansprüche der VW-Kunden gegen den Konzern bestehen. Dieses Urteil kann im Sinne der Volkswagenkunden gefällt werden und damit die Chance der Verbraucher auf ein besonders positives Ergebnis einer Einzelklage vor Gericht noch einmal erhöhen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr über Ihre Optionen und Chancen im Abgasskandal gegen VW wissen wollen: 030 / 200 590 770 oder info@rueden.de.