VW Touareg nun auch betroffen – der Diesel-Abgasskandal geht weiter

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VW Touareg bislang nicht gelistet

Touareg AbgasskandalNach Bekanntwerden des Abgasskandals bot VW auf seiner Website die Möglichkeit an, über die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer zu ermitteln, ob der eigene PKW vom Diesel-Skandal betroffen ist. Betroffene Fahrzeughalter mussten ihre PKW zur Nachrüstung mit einem Softwareupdate in die Werkstatt bringen und wissen – wegen im Raum stehender Fahrverbote – nicht, wie lange sie ihr Auto noch in der Innenstadt nutzen können. Käufer des VW Touareg bekamen bei der Abfrage auf der VW-Homepage bislang die Rückmeldung, dass ihr Fahrzeug nicht betroffen sei.

Ist der VW Touareg auch vom Diesel Abgasskandal betroffen?

Wie der Spiegel berichtet ist bei Kontrollen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nun auch beim VW Touareg eine Abschalteinrichtung entdeckt worden. Somit verlängert sich die Kette an Kundentäuschungen um ein weiteres Glied. Auch Käufer des VW Touareg mit 3-Liter-V6-Turbodieselmotor sind somit von den negativen Folgen des VW-Abgasskandals betroffen.

Fahrverbot für VW Touareg wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen?

Über die Einstufung der Abschalteinrichtung als illegal wird noch gestritten. Etwaige Folgen wären ein amtlicher Rückruf und ein Verkaufsstopp. Damit würden Käufer des VW Touareg die gleichen unangenehmen Folgen des Abgasskandals zu spüren bekommen, wie schon Erwerber des Audi A8 und des Porsche Cayenne Diesel.
Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass ein mögliches Diesel Fahrverbot auch den VW Touareg, sowie andere betroffene Modelle mit einschließt. Spätestens dann wären die Auswirkungen für den Käufer unerträglich.

Nötiges Softwareupdate als Mangel?

Unabhängig von der Einordnung als illegal oder nicht, muss die Abschalteinrichtung auf jeden Fall beseitigt werden. Vorgenommen werden könne dies mit einem Softwareupdate. Wie das LG Aachen bestätigt handelt es sich hierbei keinesfalls um eine einfache technische Maßnahme. Dies zeigt allein die Entwicklungsdauer von einem Jahr zu vermeidlichen Lösung des Problems. Das LG Aachen erkennt den Umstand, dass die Notwendigkeit der Durchführung des Softwareupdates, welches umfassender vorheriger Prüfung und Genehmigung der Behörden bedarf, eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt.

Doch selbst wenn die Abschalteinrichtung durch das Softwareupdate beseitigt wird, kann der Käufer auf einem mangelhaften VW-Fahrzeug sitzen bleiben.

Schädliche Folgen durch Softwareupdate?

Der Erfolg des Softwareupdates ist gering. So wird der Schadstoffausstoß nur 10-20 Prozent gesenkt. Auf der anderen Seite berichten immer mehr betroffene Autobesitzer, dass sie nach der Durchführung des Updates mit neuen Problemen an ihren VW-Modellen zu kämpfen haben. Diese äußern sich in einem höheren Verbrauch des Sprits, niedrigeren Leistungen und auch Schäden am Abgasrückführungsventil. Mit diesen Folgen hat der Verbraucher nicht nur mit unangenehmen Werkstattaufenthalten und Kosten zu tun, sondern muss sich im Ernstfall der Gefahr des automatischen Umschaltens des Motors in den Notfallmodus aussetzen, sodass kein Gas mehr angenommen wird.

Verkaufen oder Klagen – Welche Möglichkeiten hat der Käufer?

Für den Käufer eines betroffenen VW-Modells stellt sich mithin die Frage, wie er vorgehen soll. Einerseits scheint die Durchführung des Softwareupdates nur wenig erfolgversprechend und mit neuen Gefahren und Problemen verbunden, andererseits wird von Seiten der Behörde (KBA) mit dem Entzug der Betriebserlaubnis gedroht, wenn dieses an den betroffenen Modellen nicht durchgeführt wird. Der Wunsch sich von dem Modell, welches vom Diesel – Abgasskandal betroffen ist, zu trennen wird für viele Käufer immer größer, doch durch den Imageschaden und den Wertverlust gestaltet sich dieses Vorhaben ohne juristischen Beistand als schwierig.

Auf dem Gebrauchtmarkt stürzen die Preise der betroffenen Diesel-Modelle in den Keller. Um sich schadlos zu halten, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages daher die attraktivste Lösung. Der Käufer überlässt hierbei VW seinen VW Touareg und VW erstattet den Kaufpreis zurück. In diesem Fall ist Nutzungsersatz durch den Käufer zu leisten. Auch nach Abzug des Nutzungsersatzes verbleibt jedoch eine erheblich höhere Summe beim getäuschten Käufer, als er am Gebrauchtwagenmarkt für sein Auto bekommen könnte.

Kostenlose Beratung bei VON RUEDEN

Die Rechtsprechung zur Rückabwicklung von Kaufverträgen, die einen vom Abgasskandal betroffenen PKW zum Gegenstand haben ist bislang nicht einheitlich und die höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus. Daher kann dem getäuschten Kunden auch keine pauschale Antwort auf die Erfolgsaussicht seiner Klage gegeben werden. Vielmehr hängt es von den Umständen im Einzelfall ab. Spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN helfen Ihnen weiter. In einer kostenlosen Erstberatung zeigen wir Ihnen Ihre juristischen Möglichkeiten auf und schauen uns Ihren konkreten Einzelfall an. Setzen Sie sich für eine schnelle und unkomplizierte Beratung mit uns per E-Mail oder telefonisch in Verbindung. Wahren Sie Ihre Rechte. Unsere erfahrenen Fachleute stehen Ihnen kompetent zur Seite.