Wegweisende Urteile im Daimler-Abgasskandal: Wie Mercedes-Besitzer jetzt profitieren können

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Für Daimler sieht es im Dieselskandal nicht gut aus: Wegen illegaler Abschalteinrichtungen haben bereits zahlreiche Landgerichte den Autokonzern zu Schadensersatz aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Jetzt entscheiden auch die höchsten Gerichte im Sinne der geschädigten Verbraucher: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben im Daimler-Abgasskandal bereits verbraucherfreundliche Urteile gefällt.  

Die Daimler AG wurde zu Schadensersatz verurteilt, weil in diversen Dieselmotoren sogenannte Thermofenster verbaut wurden, die viele Gerichte als Abschalteinrichtung einstufen. Außerdem nutzt der Autobauer offenbar eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die dazu führt, dass die zulässigen Emissionsgrenzwerte auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im Straßenbetrieb wird die Abgasreinigung jedoch gedrosselt, sodass die Dieselfahrzeuge deutlich mehr Schadstoffe emittieren als gesetzlich erlaubt.

Der zu hohe Ausstoß an gesundheits- und umweltschädlichen Stickoxiden führt zu Dieselfahrverbote in Städten – was einen Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge zur Folge hat. Deshalb können sich Mercedes-Fahrer vor Gerichten gegen den Diesel-Betrug wehren und Schadensersatz fordern.

VON RUEDEN erstreitet erstes positives OLG-Urteil im Mercedes-Abgasskandal

Am 18. September 2020 hat das OLG Naumburg im Daimler-Dieselskandal als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil verkündet – zugunsten eines Mandanten der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN (8 U 8/20). Der Kläger konnte seinen Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motortyp OM 651 Euro 5 zurückgeben und erhielt den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

In dem Fahrzeug waren zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden: Ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Weil der Kläger mit dem Kauf einen Schaden erlitten habe, sei Daimler aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB haftbar zu machen, so die Richter.

Der Europäische Gerichtshof hält Thermofenster für illegal

Am 17. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entscheidendes Urteil im Dieselskandal verkündet: Die EuGH-Richter halten Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster in Dieselmotoren für illegal, wenn sie sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken (C-693/18). Der EuGH gab bekannt, dass ein Hersteller keine Abschalteinrichtung einbauen darf, „die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“. Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beitrage, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, könne ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen. Diese Niederlage der Autoindustrie ermutigt geschädigte Kunden im Dieselskandal und wird zu zahleichen weiteren Klagen führen.

Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher im Daimler-Dieselskandal

Im Januar 2021 hat sich erstmals auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum Thermofenster in Mercedes-Motoren geäußert. Mit Beschluss vom 19. Januar 2021 (VI ZR 433/19) erklärt das oberste deutsche Zivilgericht, dass die Äußerungen von Klägern zu Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren vor Gericht stärker berücksichtigt werden müssen. Laut BGH verletzt es den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht seinen Vortrag nicht ausreichend würdigt. Man habe im konkreten Fall das Argument des Klägers nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe.

Laut BGH hätte sich das OLG Köln als Vorinstanz intensiver mit weiteren Anhaltspunkten dafür auseinandersetzen müssen, dass Daimler von der Unzulässigkeit dieser Abschaltfunktion wusste. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hatte den Kläger vertreten und auf unzutreffende Angaben zur Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems im Typgenehmigungsverfahren hingewiesen.

Mercedes-Abgasskandal: Beste Chancen auf Schadensersatz

Das OLG Köln muss sich jetzt erneut mit dem Fall auseinandersetzen und dem Verdacht nachgehen, dass Daimler die Unzulässigkeit dieser Funktion bekannt war. Der BGH sieht jedenfalls offenbar einen hinreichenden Anhaltspunkt für ein sittenwidriges und vorsätzliches Verhalten des Herstellers. Den Klägern dürfte die Entscheidung in weiteren Verfahren gegen Daimler und andere Hersteller helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Mit diesen positiven Urteilen von obersten Zivilgerichten in Deutschland und der EU werden die Verbraucherrechte im Abgasskandal weiter gestärkt. Die Chancen für erfolgreiche Klagen gegen die Autohersteller im Dieselskandal stehen daher inzwischen sehr gut. Betroffene sollten Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Daimler prüfen lassen. Nutzen Sie dafür einfach unsere kostenlose Erstberatung. Wir sind gern für Sie da!