Korruptionsvorwurf gegen Betriebsratschef des Dortmunder Entsorgers EDG

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Der Betriebsratschef der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) soll je 3000 bis 5000 Euro Schmiergeld von Bewerbern genommen haben, denen er einen Job vermittelt hat. Ein bei der EDG beschäftigter Hinweisgeber hatte den Fall gemeldet. Jetzt wirft die Dortmunder Staatsanwaltschaft dem Betriebsrat C. Vorteilsannahme vor. Der Fall zeigt, wie wichtig die EU-Whistleblower-Richtlinie und das geplante deutsche Hinweisgeberschutzgesetz zum Schutz von Hinweisgebern sind.

Ein bei der EDG beschäftigter Hinweisgeber soll die Ermittelnden auf die Spur von C. gebracht haben, erklärt Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund. Der EDG-Mitarbeiter kenne mehrere Fälle, in denen Geld für Jobs geflossen sei. Die Rede sei von 3000 bis 5000 Euro. „Er war mit der Vorgehensweise nicht einverstanden. Er selbst habe auch einen Teil des Geldes angeboten bekommen, wollte es aber nicht annehmen“, so Kruse. Ob der Whistleblower den Behörden konkrete Namen genannt hat und um wie viele Fälle es geht, verrät Kruse nicht. Dass sich betroffene Mitarbeitende jetzt freiwillig bei den Behörden melden, hält er für unwahrscheinlich.

Festnahme bei Geldübergabe in einer Pizzeria

Die Staatsanwaltschaft hat seit Anfang Februar im Fall C. ermittelt und den Beschuldigten kurz darauf in einer Pizzeria festgenommen. Der Hinweisgeber konnte Ort und Zeit für ein geplantes Treffen zwischen C. und einem Bewerber nennen. Zivilbeamte belauschten das Treffen vom Nachbartisch aus, so Kruse. Nach der vorläufigen Festnahme fanden sie 3000 Euro in der Tasche des Betriebsratschefs, der inzwischen wieder auf freiem Fuß ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte zum Zeitpunkt der Festnahme bereits einen Durchsuchungsbeschluss: Sowohl in der Wohnung als auch im EDG-Büro des Beschuldigten fanden die Behörden Beweise, die jetzt laut Kruse ausgewertet werden. C. ist EDG-Gesamtbetriebsratschef und sitzt für die SPD im Integrationsrat der Stadt Dortmund – sogar als Vorsitzender des 27-köpfigen Gremiums. Er habe sein Amt inzwischen niedergelegt, so SPD-Geschäftsführerin Christel Becker-Lettow. „Das Herrn C. vorgeworfene Verhalten, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ist mit Werten und Politik der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Um Schaden von der Stadt, dem Integrationsrat und der SPD abzuwenden, haben wir Herrn C. nachdrücklich aufgefordert, von seinem Mandat im Integrationsrat zurückzutreten“, kommentiert Becker-Lettow die Vorfälle.

Bestechlichkeit: Maximale Aufklärung und Transparenz gefordert

Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) fordert „maximale Aufklärung aller Sachverhalte rund um diese schwerwiegenden Vorwürfe. Wir müssen alle, die in der EDG einen hervorragenden Job machen, und auch das gesamte Unternehmen vor weiteren Schäden schützen. Dies geht nur mit klarer, maximaler Transparenz.“ Norbert Schilff (SPD), EDG-Aufsichtsratschef und stellvertretender Oberbürgermeister, begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit der EDG-Geschäftsführung mit den Ermittlungsbehörden: „Aufsichtsrat und Gesellschafter gehen von einer rückhaltlosen Aufklärung aus, auch im Sinne der Beschäftigten der EDG, die sehr gute Arbeit leisten!“ Es gelte zu ermitteln, wie sich die Abläufe im Einzelnen zugetragen haben. Im Lichte dieser Erkenntnisse würden dann die notwendigen personellen und organisatorischen Konsequenzen gezogen werden.

Auch verdi-Bezirksgeschäftsführer Michael Kötzing hat sich zu dem Korruptionsfall geäußert: „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies ein Verhalten, das einen als Gewerkschafter nur fassungslos machen kann. Denn anständige Betriebsräte setzen sich für Kolleginnen und Kollegen ein und nehmen sie nicht aus. Und anständige Gewerkschafter üben Druck für und nicht auf Kolleginnen und Kollegen aus.“ Durch so ein unfassbares Verhalten würden Betriebsräte und ganze Belegschaften in Misskredit gebracht. Das hätten die Kolleginnen und Kollegen bei der EDG, die jeden Tag einen wichtigen und guten Job für die Bürger dieser Stadt machen, nicht verdient, so Kötzing weiter.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie und das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz

Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Umsetzung der EU-Whisteblower-Richtlinie und die zügige Verabschiedung des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sind. Die EU-Kommission mahnt bereits das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz an und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Deutschland muss die Whistleblower-Richtlinie jetzt innerhalb der nächsten Monate umsetzen, um Sanktionen abzuwenden.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet mit WhistlePort eine Plattform an, mit der Unternehmen, Behörden und Organisationen die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllen können – anonym und rechtssicher. Interessenten können gern unser kostenloses Erstgespräch nutzen, um sich über die nutzerfreundliche Meldeplattform für Whistleblower zu informieren.