Abmahnung von Lichtenstein Körner & Partner erhalten?

Veröffentlicht am in Medienrecht

Die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mahnt unter anderem angebliche Markenrechtsverstöße der folgenden Marken ab:

In solchen Fällen sollten sich Sie sich in jedem Fall eine kostenlose anwaltliche Erstberatung einholen.

Was sind die Forderungen von Lichtenstein Körner & Partner?

Porsche lässt durch die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Ansprüche auf

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadensersatz und
  • Kostenerstattung sowie Vernichtung geltend machen.

Vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei von Lichtenstein Körner & Partner

Außerdem werden die Abgemahnten aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Solche vorformulierten Unterlassungserklärungen sind jedoch häufig weitreichend gefasst und sollten daher juristisch geprüft und modifiziert werden. Dafür stehen wir Ihnen gerne als kompetenter und erfahrener Partner zur Verfügung.

Unsere Tipps:

  • Unterschreiben Sie zunächst keine Unterlassungserklärung. Eine solche sollte nur in modifizierter Fassung abgegeben werden.
  • Lassen Sie sich von einer erfahrenen Kanzlei auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz beraten.
  • Schicken Sie uns die Abmahnung digital zu.

Kanzlei VON RUEDEN steht Ihnen gegen Porsche und Lichtenstein Körner & Partner zur Seite

Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt deutschlandweit hunderte Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dazu gehört es, dass unsere Rechtsanwälte stets einen aktuellen Überblick über die sich ständig verändernde Rechtslage in dem Bereich des Wettbewerbsrechts haben. Sollten Sie auch eine Abmahnung von Lichtenstein Körner & Partner erhalten haben, können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 030 / 200 590 770 anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung zu erhalten. Alternativ können Sie uns diese auch per E-Mail an info@rueden.de zuschicken.