Die Daimler AG wurde im Abgasskandal vom Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz zur Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt. Der Stuttgarter Autohersteller muss den manipulierten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC zurücknehmen und dem klagenden Verbraucher, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, 27.181,72 Euro zuzüglich Zinsen erstatten.
Der Besitzer des manipulierten Mercedes SUV mit der Abgasnorm Euro 5 und einem OM651-Dieselmotor hatte geklagt, weil unzulässige Abschalteinrichtungen in Form einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters in der Motorsteuerung verbaut waren. Das Fahrzeug wurde bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen, weil es in Testsituationen die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einhält, im Realbetrieb auf der Straße jedoch nicht.
Vor Gericht konnte die Daimler AG nicht erklären, wozu die Abschalteinrichtungen im Mercedes verbaut worden waren. Daher ging das LG Frankenthal davon aus, dass der Stuttgarter Autobauer den eigenen Gewinn auf Kosten von Mensch und Natur vergrößern wollte. Um das zu erreichen, hatte Daimler die Zulassungsbehörden und die Verbraucher getäuscht – und die Kunden geschädigt.
Das LG Frankenthal urteilte am 6. März 2020, dass Daimler vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt habe, indem die manipulierten Fahrzeuge in den Verkauf gebracht worden sind. Da die Autos die gesetzlich vorgegebenen Emissionswerte nicht einhalten können, habe der Kunde unwissentlich ein Fahrzeug gekauft, das er mit dem Wissen um die Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte.
Der klagende Verbraucher erhält den Kaufpreis des SUV in Höhe von 39.000 Euro nach Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück. Dieser Abzug soll Daimler dafür entschädigen, dass der Kunde den Wagen bereits gefahren hat. Dabei wird folgende Rechnung angewendet:
[Kaufpreis x (aktueller Kilometerstand – Kilometerstand bei Kauf)] / Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
Der Kläger erhält demnach 27.181,72 Euro nebst Zinsen. Zudem muss die Daimler AG den GLK 220 CDI 4MATIC zurücknehmen. Der Kläger möchte nun zusammen mit der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN Berufung gegen dieses Urteil einlegen. Denn: Um die Nutzungsentschädigung zu berechnen, nahm das LG Frankenthal an, dass der Mercedes eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern haben wird. Das ist die mögliche Strecke, die das Fahrzeug während seiner Lebensdauer zurücklegen könnte. Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN gehen aber davon aus, dass der hochwertige Mercedes SUV 300.000 Kilometern fahren könnte. Dann ergäbe sich für den Kläger eine höhere Schadensersatzsumme. Diese Gesamtlaufleistung soll in der nächsten Instanz durchgesetzt werden.
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert. Sie erzielte die ersten vier Urteile gegen die Daimler AG und vertritt im Dieselskandal bundesweit mehr als 5.000 Verbraucher gegen die deutschen Autohersteller.