Bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm wurde von einem Rechtsanwalt einer Wirtschaftskanzlei, die die Daimler AG im Abgasskandal vertritt, Beschwerde gegen die Werbung der Kanzlei VON RUEDEN im Rahmen des Dieselskandals eingelegt. Schon im Frühjahr 2020 hatte der Autobauer die Werbemaßnahmen der Klägerkanzleien im Abgasskandal kritisiert. Die RAK Hamm hat vergangene Woche nach einer Vorstandssitzung klargestellt, dass die Internetwerbung der Verbraucherrechtskanzleien – wie VON RUEDEN – weder gegen die Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsverordnung (BRAO) noch der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) verstoße.
„Die gut begründete Entscheidung der RAK Hamm zeigt, dass Wirtschaftsanwälte und Autohersteller vergeblich gegen Informationen und Werbung für Verbraucher im Abgasskandal wettern. Die Versuche der Industrie, den Dieselskandal kleinzuhalten, werden zunehmend verzweifelter“, äußert sich Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei VON RUEDEN, über die Entscheidung der RAK Hamm.
Die RAK Hamm sieht die besonderen Auflagen für Werbung, denen Kanzleien und Rechtsanwälte unterliegen, durch die Kanzlei VON RUEDEN nicht durch Falschaussagen oder reißerische Werbung als gefährdet an. Das Vertrauen in den Berufsstand bleibe durch diese Form der Werbung gewahrt. Die Werbemaßnahmen seien zudem von der Meinungs- und Berufsfreiheit des Anwalts laut Artikel 5 und 12 Grundgesetz geschützt und somit legitim. Weiterhin weist die RAK Hamm darauf hin, dass mündige Bürger in der Lage seien, Werbung von Kanzleien für sich einzuordnen.
Das Spezialgebiet der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN ist der Abgasskandal. Bundesweit hat VON RUEDEN bereits mehr als 14.000 Mandanten gegen die Autohersteller im Dieselskandal vertreten und schon über 500 Urteile vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten und Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof bewirkt. Das Online-Verbrauchermagazin Finanztip empfiehlt VON RUEDEN im Abgasskandal.