VON RUEDEN gewinnt erstes Verfahren vor einem Oberlandesgericht im Daimler-Dieselskandal

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Premiere vor einem Oberlandesgericht (OLG): Der 8. Senat des OLG Naumburg verkündete am Freitag, dem 18. September 2020, als erstes OLG überhaupt ein Urteil zugunsten eines Daimler-Kunden! Damit wurde in der Berufungsinstanz ein Urteil des Landesgerichts Marburg vom 23. Januar 2020 gekippt: Dem Mandanten steht eine Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu, eine weitere Revision ist nicht möglich.

Gegenstand der Klage war ein Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5, der über ein Darlehen finanziert worden war und in dem zwei illegale Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Diese ermöglichten es dem Mercedes, weit mehr Schadstoffe im Straßenverkehr auszustoßen als erlaubt und dies auf dem Prüfstand zu verschleiern.

Der Kunde hatte wegen des unzulässigen Einbaus eines Thermofensters sowie einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung auf Rückerstattung des Kaufpreises geklagt. Daimler muss dem Kläger nun 25.741,43 Euro zahlen im Gegenzug für eine Rückgabe des Wagens. Der Berechnung des Schadenersatzes liegt eine angenommene Gesamtlaufleistung von 250.000 km zugrunde. Etwaige Deliktszinsen wurden dem Kläger nicht zugesprochen.

In seiner Begründung befand das OLG, dass Daimler den von Klägerseite vorgebrachten fundierten Beschuldigungen nicht ausreichend entgegengetreten sei. Insbesondere der Vorwurf bezüglich der Unzulässigkeit einer Kühlmittel-Solltemperatur konnte nicht entkräftet werden.

Vor allem der Versuch seitens Daimler sich auf das Betriebsgeheimnis zu berufen, um von einer Vorlage von Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abzusehen, sei unzulässig. Das KBA seinerseits wird vom OLG Naumburg für die gängige Praxis gerügt, sich bei seinen Tests auf die Herstellerangaben Daimlers zu verlassen.

Die auf den Abgasskandal spezialisierte Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN setzt sich bundesweit für Kläger im Dieselskandal ein. Die Kanzlei unterstützt über 12.000 Mandanten in Verfahren gegen deutschen Autohersteller – in etwa 1.700 Fällen betreffen diese Klage die Daimler AG. Über die kostenlose Erstberatung können Verbraucher sich informieren, ob auch in ihrem Fall eine Klage gegen die Autobauer erfolgversprechend ist.