Geldwäsche und unerlaubtes Glücksspiel – Was tun bei einer Vorladung?

Veröffentlicht am in Strafrecht

Eine Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche oder des unerlaubten Glücksspiels kann für Betroffene ein Schock sein.

Grund für Vorladung wegen Geldwäsche und unerlaubtem Glücksspiel

Oft hängen die Ermittlungen mit der Teilnahme an Online-Casinos oder Online-Sportwetten zusammen.

Beispielsweise bei folgenden Anbietern: 888Casino, 888Poker, Bet365, betano, Betfair, betkick, Betoriginal Casino, Betway, BluVegas, Bwin, CashiMashi, Casinoclub, Casumo, Crazeplay Casino, DBosses, Flamingo Casino, ggpoker, GoSlot!, greentube, Interwetten, LeoVegas, LocoWin, Lottoland, MrGreen, n1Casino, netbet, nordslot, PinoCasino, Pokerstars.com, Pokerstars.eu, Premium.com, Rantcasino, rigged.com, Scatters, Simsino Casino, Sportingbet, Stake7, Sugar Casino, Sunmaker, Tipico, touchcasino, Unibet, Vegadream, VeraJohn, William Hill, Woopwin Casino, Wunderwins, zinkra.

Doch mit den richtigen Schritten und kompetenter anwaltlicher Unterstützung lässt sich die Situation bei einer Vorladung wegen Geldwäsche und/oder unerlaubtem Glücksspiel meistern. Dieser Artikel zeigt, worauf es ankommt.

Vereinfacht ist unter den Geldwäsche und unerlaubtem Glücksspiel strafrechtlich folgendes zu verstehen (vereinfacht):

Geldwäsche § 261 StGB

Verboten ist:

– Verbergen von Gegenständen aus rechtswidrigen Taten

– Umtausch, Übertragung oder Verbringung solcher Gegenstände zur Vereitelung des   Auffindens, der Einziehung oder der Ermittlung der Herkunft

– Sich oder Dritten solche Gegenstände zu verschaffen

– Verwahrung oder Verwendung solcher Gegenstände für sich oder Dritte

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 StGB)

Verboten ist:

– Öffentliches Veranstalten oder Halten von Glücksspielen ohne behördliche Erlaubnis

– Bereitstellung von Einrichtungen für unerlaubte Glücksspiele

– Werbung für öffentliche, unerlaubte Glücksspiele

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe

Bei gewerbsmäßigem Handeln oder als Mitglied einer Bande: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren

Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB)

Verboten ist:

– Teilnahme an einem öffentlichen, unerlaubten Glücksspiel

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

Sofort einen Rechtsanwalt einschalten

Der wichtigste Schritt bei einer Vorladung wegen Geldwäsche oder unerlaubtem Glücksspiel ist es, unverzüglich einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur ein Anwalt kann die Rechtslage korrekt einschätzen, die Rechte des Betroffenen wahren und die optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.

Beispielsfall: Unser Mandant Herr M. erhielt eine Vorladung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche. Völlig überrascht von dem Vorwurf suchte er unsere anwaltliche Hilfe. Durch unsere sofortige Intervention und Akteneinsicht konnten wir den Vorwurf entkräften und eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

Vorsicht vor Selbstbelastung – Keine Aussage ohne Anwalt

Häufig neigen Betroffene dazu, sich bei der Polizei erklären und den Verdacht aus der Welt schaffen zu wollen. Doch genau das kann fatale Folgen haben. Alles, was Sie ohne anwaltlichen Beistand aussagen, kann später gegen Sie verwendet werden.

Unser Tipp: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und besprechen Sie alles zunächst mit Ihrem Anwalt. Er wird eine Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe zu prüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen zu beraten.

Mit der richtigen Strategie zum Erfolg

Je nach Sachlage wird Ihr Anwalt entscheiden, ob zunächst Schweigen angesagt ist oder ob mit einer geschickten Einlassung der Verdacht ausgeräumt werden kann. Oft gelingt es durch überzeugende Argumente und entlastende Beweise, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen ein erfahrener Strafverteidiger bietet:

  • Detaillierte Prüfung der Anschuldigungen
  • Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber den Ermittlungsbehörden
  • Aussageverweigerung oder entlastende Einlassung
  • Anträge auf Einstellung des Verfahrens

Ihr gutes Recht – Rechtsschutzversicherung nutzen

In einer Situation wie dieser ist es gut zu wissen, dass man auf den Schutz einer Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann. In vielen Fällen trägt die Versicherung die Kosten der Strafverteidigung. Ihr Anwalt wird das für Sie abklären. So können Sie sich voll auf Ihre Verteidigung konzentrieren.

Illegales Glücksspiel – Das sollten Sie wissen

Nicht jedem ist bewusst, dass die Teilnahme an illegalem Glücksspiel nicht nur hohe Geldstrafen, sondern sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. § 285 Strafgesetzbuch stellt die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel unter Strafe.

Neben der Gefahr empfindlicher Strafen spielt hier auch der Vorsatz eine entscheidende Rolle. Handelt man in voller Kenntnis der Illegalität des Glücksspiels, drohen deutlich schärfere Sanktionen. Hier rächt sich dann die Einstellung „Wo kein Kläger, da kein Richter“.

Um nicht ahnungslos in ein Strafverfahren zu stolpern, empfiehlt sich bei jedem Verdacht auf illegales Glücksspiel anwaltlicher Rat. Mit einem Anwalt können Sie sich frühzeitig schützen und unangenehme Überraschungen vermeiden.

Fazit – Ruhe bewahren und Anwalt konsultieren

  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf und holen Sie sich unverzüglich einen erfahrenen Anwalt an Ihre Seite. Gemeinsam finden Sie den besten Weg, um den Verdacht auszuräumen und eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
  • Mit der richtigen Strategie, einem starken Verteidiger und dem Schutz einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und gehen Sie proaktiv gegen die Anschuldigungen vor. So machen Sie das Beste aus einer schwierigen Situation. r Strafverteidiger steht Ihnen dabei in jeder Lage kompetent und engagiert zur Seite.