Unternehmens Strafrechtsschutz? Wann deckt Sie?

Veröffentlicht am in Strafrechtsangelegenheiten

Das ist eine jener Fragen, die im ersten Gespräch immer wieder auftauchen – egal ob Geschäftsführer, Vorstand oder freiberuflicher Mediziner. Kaum ist der Tatvorwurf umrissen, wenden sich meine Mandanten interessiert bis sorgenvoll zu mir und fragen: „Und was ist jetzt mit meiner Unternehmens Strafrechtsschutz? Springt die im Ernstfall ein?

Tatsächlich bieten mittlerweile alle führenden Rechtsschutzversicherer entsprechende Policen für den Unternehmens-Strafrechtsschutz an. Diese Versicherungen sind ohne Frage sinnvoll und haben ihre Berechtigung. Gleichwohl bleiben viele Detailfragen offen, die im Rahmen der Mandatsbearbeitung genau geprüft werden müssen.

Unterschied zwischen D&O mit integriertem Strafrechtsschutz und reinem Strafrechtsschutz für Unternehmen

D&O-Versicherungen sind primär Vermögensschaden-Haftpflichtdeckungen für Organmitglieder und Leitende; ein integrierter Strafrechtsschutz greift – wenn überhaupt – nur akzessorisch und typischerweise nur dann, wenn der behauptete Pflichtverstoß einen gedeckten Haftpflichtanspruch auslösen kann. Fällt der zivilrechtliche Haftpflichtanspruch weg, entfällt in der Regel auch der Anspruch auf Strafrechtsschutz – auch wenn das Strafverfahren noch läuft.

Es ist zwischen fakultativem (freiwilligen, vom Ermessen des Versicherers abhängigen) und obligatorischem (vertraglich zugesichertem) Strafrechtsschutz zu unterscheiden – Letzterer ist bei D&O-Policen üblich, aber meist an weitere Voraussetzungen geknüpft.

Eigenständige Spezial-Strafrechtsschutz-Policen zielen dagegen darauf, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren bereits ab Ermittlungsbeginn kostenseitig zu tragen, oft auch bei bloßem Verdacht und – je nach Bedingungen – unter Übernahme individueller Honorarvereinbarungen. Demgegenüber ist D&O regelmäßig durch Vorsatz- bzw. Wissentlichkeitsklauseln und die Verknüpfung mit einem zivilrechtlichen Haftpflichtszenario begrenzt.

Praktisch relevant: Bei D&O werden Verteidigungskosten häufig auf die Versicherungssumme angerechnet und vorsätzliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, wohingegen der Spezial-Strafrechtsschutz genau diese D&O-Deckungslücken schließt und teils eigenständige Assistance- und Krisenleistungen für Organe und Mitarbeitende bietet. Die Kostenübernahme ist meist auf bestimmte Posten (z. B. Anwaltskosten) und Beträge (Sublimits) beschränkt und wird auf die D&O-Versicherungssumme angerechnet – abweichend vom klassischen Rechtsschutz. Der D&O-Strafrechtsschutz bietet keinen lückenlosen Schutz und ist rechtlich wie praktisch komplex. Eine ergänzende Spezial-Strafrechtsschutzversicherung ist ratsam, um Deckungslücken zu vermeiden.

Rückforderung der Rechtsanwaltskosten beim Strafrechtsschutz für Unternehmen bei Vorsatzverurteilung

Aus der Beratungspraxis zeigt sich: Mit wenigen Ausnahmen verlangen nahezu alle klassischen Strafrechtsschutzversicherungen beim Strafrechtsschutz für Unternehmen die von ihnen übernommenen Rechtsanwaltskosten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat zurück. Diese Rückgriffsmöglichkeit ist Branchenstandard und wird üblicherweise in den Versicherungsbedingungen zum Strafrechtsschutz für Unternehmen geregelt: Während zunächst Deckungsschutz gewährt wird, entfällt dieser rückwirkend mit rechtskräftigem Nachweis eines vorsätzlichen Verhaltens. Sämtliche bereits geleisteten Zahlungen – einschließlich anwaltlicher Honorarvereinbarungen und Sondertarife – sind dann im Rahmen des Strafrechtsschutzes für Unternehmen zurückzuerstatten.

Im Folgenden haben wir die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels aktuellen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der führenden Versicherer in Bezug auf das Thema Strafrechtsschutz für Unternehmen zusammengefasst. Wir können eine Garantie für die Richtigkeit nicht übernehmen, haben allerdings die Recherche nach bestem Wissen und Gewissen betrieben. Im Zweifel schauen Sie bitte in die Bedingungen Ihres Strafrechtsschutzes für Unternehmen beziehungsweise Ihrer Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen.

Rückforderung von Rechtsanwaltskosten beim Strafrechtsschutz für Unternehmen nach Vorsatzverurteilung

Die Beratungspraxis zeigt: Mit wenigen Ausnahmen fordern nahezu alle klassischen Strafrechtsschutzversicherungen im Unternehmensbereich die von ihnen übernommenen Rechtsanwaltskosten zurück, sobald eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt ist. Diese Rückgriffsmöglichkeit ist Branchenstandard und wird üblicherweise in den Versicherungsbedingungen zum Strafrechtsschutz für Unternehmen festgelegt. Während zunächst Deckungsschutz gewährt wird, entfällt dieser rückwirkend mit dem rechtskräftigen Nachweis vorsätzlichen Handelns.

In diesen Fällen werden Honorare beim Unternehmens-Strafrechtsschutz nicht zurückgefordert:

  1. Das Strafverfahren wird durch einen Strafbefehl mit Geldstrafe beendet.
  2. Abhängig von den jeweiligen Policen hängt die Rückforderung von der Höhe der Geldstrafe ab.
  3. Ebenfalls policenabhängig kann bei Geldstrafen, die auf einer bedingt vorsätzlich begangenen Tat beruhen, von einer Rückforderung abgesehen werden. Das betrifft Fallkonstellationen, in denen der Täter darauf vertraute, „es werde schon alles gut gehen“.

Eine Versicherung, die generell und branchenweit auf den Rückgriff bei vorsätzlicher Verurteilung im Rahmen des Strafrechtsschutzes für Unternehmen verzichtet, existiert nach aktuellem Stand nicht. Die wenigen Spezialtarife mit Ausnahmen sind vertraglich sehr eng gefasst und müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Nachfolgend haben wir die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags gültigen allgemeinen Rechtsschutzbedingungen führender Anbieter in Bezug auf den Unternehmens-Strafrechtsschutz zusammengefasst. Eine Garantie für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden; die Recherche erfolgte jedoch nach bestem Wissen und Gewissen. Im Zweifel empfehlen wir, die Bedingungen Ihres eigenen Strafrechtsschutzvertrags zu prüfen.

Strafrechtsschutz-Policen großer deutscher Versicherer für Unternehmen (Stand 10/2025)

ARAG Spezial-Straf-Rechtsschutz

Die ARAG hat für Unternehmen einen Spezial-Straf-Rechtsschutz entwickelt, der sowohl Inhaber als auch Führungskräfte und Mitarbeiter abdeckt. Bereits bei bloßem Verdacht auf eine vorsätzliche Tat greift der Versicherungsschutz. Zu den Leistungen zählen die Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und Zeugenkosten, Schutz bei Verfahren wegen Verletzung von Straf-, Umwelt-, Steuer-, Insolvenz- oder Arbeitsvorschriften sowie Kostenerstattung auch bei Einstellung des Verfahrens oder bei Strafbefehlen ohne Verurteilung. Die Police trägt je nach Variante die Namen „Komfort“ und „Premium“.

Allianz Protect® StU

Die Police umfasst die Deckung für Honorare von Strafverteidigern. Hinzu kommt ein professionelles Krisenmanagement, das Unternehmen etwa bei der Öffentlichkeitsarbeit im Zuge von Ermittlungen unterstützt. Auch bei bloßen Verdachtsfällen sowie für Organe und Angestellte ist die Absicherung gewährleistet.

DEVK Erweiterter Strafrechtsschutz

Strafrechtsschutz ist bei der DEVK ein Baustein im Unternehmensrechtsschutz. Dieser deckt Ermittlungen wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Delikte ab und übernimmt die Kosten für Anwälte, Zeugen und Gerichtsverfahren. Zudem erhalten Versicherte Zugang zur Beratung durch Fachanwälte für Strafrecht. Der Baustein ist mit beruflichem oder privatem Rechtsschutz kombinierbar – mit den üblichen Einschränkungen.

R+V Spezial-Straf-Rechtsschutz

Bei der R+V ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz einzeln oder im Rahmen der Unternehmenspolice erhältlich. Er bietet Absicherung bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, unabhängig davon, ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit im Raum steht. Erwähnenswert ist die Kostenübernahme für Anwälte auch auf Basis einer Honorarvereinbarung. Der Schutz gilt ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und umfasst insbesondere Geschäftsführung und Mitarbeiter.

HDI Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

HDI bietet Strafrechtsschutz für Firmen und deckt Honorare für Strafverteidiger bei Strafverfahren gegen Geschäftsleitung und sämtliche Betriebsangehörige. Die Police schließt Deckung für alle Verteidigungskosten sowie Krisenberatung ein und gewährleistet Versicherungsschutz auch für gesetzliche Vertreter und Führungskräfte – selbst bei bloßem Verdacht einer Straftat.

ERGO Spezial-Straf-Rechtsschutz

Auch ERGO hat mit einer eigenständigen Police für Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter reagiert. Besonderer Fokus liegt hier auf Schutz bei Ermittlungen wegen Korruption, Betrug, Umweltverstößen sowie Steuer- oder Arbeitssicherheitsdelikten. Die Kostendeckung erstreckt sich auf Anwälte, Gerichte, Sachverständige, Zeugen und Gutachten, wobei bereits vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens („präventiver Rechtsschutz“) Leistungen erbracht werden. Wirtschaftliche Mediation, Krisenunterstützung, ein Anwaltsnotruf sowie individuelle Honorarvereinbarungen runden das Angebot ab.

ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz

ROLAND hebt sich insbesondere durch einen sehr breiten Leistungsumfang hervor. Die Police beinhaltet die komplette Kostenübernahme der Strafverteidigung inklusive Fachverteidiger und Gutachter, bietet Schutz für Geschäftsführung, Gesellschafter und Mitarbeitende und enthält Bausteine wie Reputationsschutz, Krisenkommunikation sowie Deckung bei neuen Risikofeldern wie ESG-Themen, Lieferkettengesetz oder Hinweisgeberschutz. Präventiver Beratungsrechtsschutz besteht zudem bereits bei angekündigten Kontrollen. Ebenso sind eine hohe Strafkautionsdeckung und ein Taggeld für Untersuchungshaft enthalten; optional sind Beratungsangebote zu Cybersicherheit und Stressmanagement hinzubuchbar.