In welchem Bundesland gilt der alte, wo der neue Bußgeldkatalog?

Veröffentlicht am in Verkehrsrecht

Wegen eines Formfehlers im neuen Bußgeldkatalog wollen die meisten Bundesländer die verschärften Regeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außer Kraft setzen. Nur Thüringen hält am neuen Bußgeldkatalog fest. Was bedeutet das Chaos um die neue Straßenverkehrsordung (StVO) für Autofahrer, die bereits einen Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren bekommen haben?

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Als erstes Bundesland hatte das Saarland angekündigt, Tempoverstöße wieder nach dem alten Bußgeldkatalog zu sanktionieren. Am Freitag beschlossen dann auch Nordrhein-Westfalen, Berlin, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen dafür, wieder auf den alten Bußgeldkatalog zurückzugreifen.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Laut dem alten Katalog gilt das erst bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb von Ortschaften. Automobilverbände und Autofahrer hatten die neuen Regeln als „unverhältnismäßig“ kritisiert. Daraufhin wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die neuen Strafen wieder abmildern. Die Korrektur des Formfehlers versucht er jetzt mit einer Abschwächung der Strafen für Tempoverstöße zu verbinden.

Wie haben die Bundesländer reagiert?

Die Bundesländer haben die Aussetzung des Bußgeldkatalogs unterschiedlich aufgenommen. Die meisten schließen sich allerdings dem Vorgehen des Saarlands an. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann gab bekannt: „Wir werden ab sofort für laufende Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren die alte Rechtslage anwenden.“

„Laufende noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren, sowie auch zukünftige werden ab sofort nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet“, erklärte auch ein Sprecher der Hamburger Verkehrsbehörde. In Berlin wird der umstrittene neue Bußgeldkatalog ebenfalls außer Kraft gesetzt: „Berlin wird laufende Bußgeldverfahren vorerst nach dem alten Recht behandeln“, teilte ein Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung mit.

Nur ein Bundesland ist derzeit dagegen, den neuen Bußgeldkatalog auszusetzen: Thüringen. Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff sieht „keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“

Führerscheinentzug für Raser muss bleiben

Auch andere Länder wollen grundsätzlich an den härteren Sanktionen festhalten. Aus Berlin heißt es: Natürlich müsse der Formfehler korrigiert werden, eine inhaltliche Änderung unterstütze man aber nicht. Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) stellte gegenüber der Welt klar: „Raser müssen bestraft werden.“   

Im Bundestag sieht man das ähnlich: Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, plädiert dafür, den Führerscheinentzug für Raser wieder auf die Agenda zu setzen. „Man bringt die Autofahrer durch höhere Bußgelder nicht dazu, ihr Verhalten zu ändern“, sagte Lühmann der Rheinischen Post. Auch Punkte in Flensburg reichten nicht aus. „Sie werden erst dann vorsichtiger, wenn ein Fahrverbot droht“, so die ausgebildete Polizistin. Deshalb müssten wir zur vorgeschlagenen Lösung zurückkehren: „Lieber vier Wochen Führerscheinentzug als Warnschuss bei Tempoüberschreitungen.“

Scheuers bundesweite Straßenverkehrsunordnung

Die Vorsitzende der Konferenz der Landesverkehrsminister, Anke Rehlinger (SPD), hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer jetzt aufgefordert, das Chaos um die Straßenverkehrsordnung innerhalb einer Woche zu regeln, um einen rechtssicheren Bußgeldkatalog zu bekommen. Nach dem Maut-Murks sorge der Minister jetzt auch noch für „bundesweite Straßenverkehrsunordnung,“ so Rehliger gegenüber der Bild am Sonntag. Sie erwarte, dass Klarheit zu diesen Fragen im Laufe der Woche hergestellt werde. Tausende Autofahrer würden im Unklaren gelassen, „weil das zuständige Bundesministerium die eigenen Gesetze nicht richtig liest.“

Auch die Kommunen drängen auf eine schnelle Korrektur: „Der offensichtliche Formfehler im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung muss vor allem durch die Kommunen ausgebadet werden und führt zu Unsicherheit und Mehraufwand bei allen Betroffenen“, so Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Bund und Länder seien gefordert, die Verordnung schnellstmöglich rechtssicher anzupassen.

Das Bundesverkehrsministerium prüft aktuell eine bundeseinheitliche Vorgehensweise. Man arbeite an einem neuen ausgewogenen Vorschlag und an einem neuen fairen Angebot an die Länder. Auch für die bislang geahndeten Fälle werde an einer einheitlichen Lösung gearbeitet.

100.000 Bußgeldbescheide ungültig

Nach Schätzungen des ADAC dürften bis zu 100.000 der nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängten Fahrverbote rechtswidrig sein. Laut Markus Schäpe, dem Leiter der juristischen Zentrale des ADAC ist davon auszugehen, „dass seit Inkrafttreten der StVO-Änderungen etwa eine Million Verkehrsverstöße begangen wurden, wobei rund 100.000 mit einem Fahrverbot belegt sein dürften.“ Ein Großteil der verhängten Bußgeldbescheide und Fahrverbote könnte juristisch anfechtbar oder unwirksam sein.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Wer bereits eine Anhörung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten hat, sollte auf die Unwirksamkeit der aktuellen Verordnung hinweisen und eine Einstellung des Verfahrens fordern. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, die Unwirksamkeit der Verordnung geltend machen und eine Einstellung des Verfahrens verlangen.

Sollte das Amtsgericht bereits ein Urteil aufgrund der Neuregelungen gefällt haben, können Sie Rechtsmittel einlegen: Dafür stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde oder bei angeordnetem Fahrverbot direkt eine Rechtsbeschwerde, in der Sie sich auf die Aussetzung des neuen Bußgeldkatalogs berufen.

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