Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Bußgeldbescheid ignorieren: Das sind die Konsequenzen

Bei Verstößen im Straßenverkehr landet schnell ein Bußgeldbescheid im Briefkasten. Der Bescheid der zuständigen Behörde benennt die im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeit – wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstöße – und die daraus folgenden Konsequenzen laut Bußgeldkatalog. Die Strafen können von Punkten in Flensburg bis zu Fahrverboten reichen, immer ist eine Geldbuße fällig. Dieses Bußgeld muss der Adressat des Bescheids selbstständig begleichen. Was passiert, wenn der Betroffene den Bußgeldbescheid ignoriert?

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Im Video erklärt Rechtsanwalt Johannes von Rüden, welche Konsequenzen das Ignorieren eines Bußgeldbescheids hat:

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Ignorieren des Bußgeldbescheids: Mahnung und Pfändung als Folgen

Bußgeldbescheid ignorieren? Nicht immer eine gute Idee!

Unabhängig davon, ob der betroffene Fahrer den Bußgeldbescheid bewusst ignoriert oder schlicht vergessen hat – wer die Frist zur Zahlung des Bußgelds versäumt, erhält zunächst eine Mahnung. Meist beträgt diese Frist 14 Tage, in der sich der Betroffene entscheiden muss, ob er die Strafe annimmt oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt. Die Mahnung bei fehlender Reaktion auf den Bescheid ist bereits mit zusätzlichen Mahngebühren verbunden. Ignoriert der Betroffene auch die Mahnung, beantragt die Behörde einen Vollstreckungsbescheid.

Liegt der Vollstreckungsbescheid vor, wird der Fahrer vom zuständigen Gerichtsvollzieher oder von einem Vollstreckungsbeamten des Finanzamts besucht. Zunächst wird der Betroffene zur Zahlung aufgefordert. Wer tatsächlich nicht zahlen kann, muss das eidesstattlich versichern. Befinden sich im Haushalt des Fahrers aber pfändbare Gegenstände – wie zum Beispiel elektronische Geräte oder Schmuck –, werden diese vom Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsbeamten des Finanzamts gepfändet, sprich mitgenommen, um die Geldbuße aus dem ignorierten Bußgeldbescheid zu begleichen. Sollte der Hausstand keine pfändbaren Gegenstände enthalten, wird der Betroffene zunächst von seiner Zahlungspflicht entbunden.

Erzwingungshaft als letzte Konsequenz  bei ignoriertem Bußgeldbescheid

Wer sich gegenüber dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsbeamten des Finanzamts nicht als zahlungsbereit erklärt und dennoch keine eidesstattliche Versicherung über seine Zahlungsunfähigkeit abgibt, kann nach § 96 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in die sogenannte Erzwingungshaft genommen werden. Diese Haft wird erst nach Zahlung des entsprechenden Betrags aus dem ignorierten Bußgeldbescheid beendet. Das Ignorieren eines Bußgeldbescheids ist also nicht zu empfehlen. Denn: Die Behörde wird das Verfahren nicht einstellen und die Verjährungsfristen für Bußgeldbescheide sind lang.

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