Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Bußgeldbescheid: Mahnung, weil Bußgeld nicht bezahlt?

Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten ist nicht die beliebteste Post, die man bekommen kann. Allerdings sollte man der Versuchung widerstehen, den Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Denn: Wer das geforderte Bußgeld nicht innerhalb einer bestimmten Frist zahlt, bekommt eine Mahnung.

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Bußgeldbescheid ignoriert: Mahngebühren folgen!

Wer auf den Bußgeldbescheid nicht reagiert, bekommt eine Mahnung von der Behörde.

Die Frist zur Zahlung eines Bußgeldes beträgt in der Regel 14 Tage, wenn kein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt wird. Diese Frist ist im Bußgeldbescheid aufgeführt. Die 14 Tage vergehen allerdings schnell – und viele Betroffene verpassen die Frist, sodass der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wird. Im nächsten Schritt erhalten Verkehrssünder dann eine Mahnung, die ebenfalls per Post zugestellt wird – meist liegt sie circa sechs Wochen nach der angegebenen Frist im Briefkasten. Umsonst ist diese Erinnerung nicht: Für die Bußgeld-Mahnung werden zusätzlich zum Bußgeld fünf Euro Mahngebühren fällig.

Nach Mahnung schaltet sich Vollstreckungsbehörde ein

Wer auf die Bußgeld-Mahnung immer noch nicht reagiert, muss noch tiefer ins Portemonnaie greifen. Denn dann wird das Bußgeldverfahren an die Vollstreckungsbehörde weitergeleitet, wodurch neue Kosten entstehen. Wer darauf auch nicht reagiert, kann tatsächlich im Gefängnis landen, denn dann wird in der Regel eine Erzwingungshaft angeordnet. Betroffene Autofahrer müssen für bis zu sechs Wochen hinter Gitter. Haben sie sogar mehrere Bußgeld-Zahlungen ignoriert, können es auch bis zu drei Monate werden. Grundlage dafür ist § 96 Ordnungswidrigkeiten-Gesetz (OwiG).

Konkret bedeutet das: Der Autofahrer erhält eine Ladung zum Haftantritt und muss zum festgelegten Termin bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt erscheinen. Wer glaubt, dass er dadurch der Zahlung des Bußgeldes entgeht, hat sich leider geirrt: Die Bußgelder müssen auch dann noch bezahlt werden. Die Kosten, die durch die Erzwingungshaft entstehen, muss der Autofahrer aber nicht bezahlen. Übrigens: Die Erzwingungshaft ist keine Strafe, sondern ein sogenanntes Beugemittel – eine rechtmäßige staatliche Maßnahme, die dazu dient, eine Person zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.

Wichtig: Nicht nur für betroffene Autofahrer gelten Fristen, sondern auch für die Behörden. Nach einem Verkehrsverstoß müssen sie den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten an den Fahrzeughalter gesendet haben. Ansonsten gilt der Verstoß als verjährt. Nur unter bestimmten Umständen kann diese Frist verlängert werden.

Bußgeld: Mahnung trotz Einspruch?

Jeder Autofahrer hat das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, wenn er sich zu Unrecht bestraft fühlt. Dieser Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen – sonst folgt die Mahnung. Wer Einspruch einlegt, muss erst einmal das geforderte Bußgeld nicht überweisen. Die Frist setzt an dieser Stelle aus. Nur falls der Einspruch scheitert, wird das Bußgeld wieder fällig.

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