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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Kleinkrafträder: Moped, Mofa, Motorroller

Zu der Klasse der Kleinkrafträder zählen Moped, Mofa und Motorroller mit Hubraum von maximal 50 cm³ und der Führerscheinklasse AM.

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Wer ein sogenanntes Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen möchte, bedarf in der Regel der FührerscheinklasseAM. Diese berechtigt zum Führen von leichten zweirädrigen Kleinkrafträdern, dreirädrigen Kleinkrafträdern, sowie leichten vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

Zu den Kleinkrafträdern zählen unter anderem Mofas, Mopeds oder Motorroller, die einen Hubraum von maximal 50 cm³ aufweisen und eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Kleinkrafträder unterscheiden sich bedeutsam im Vergleich zur Zulassung von Fahrzeugen und Motorrädern.

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Mofa

Mofa

Mofas sind einspurige Zweiräder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten dürfen. Das Tragen eines Schutzhelms ist während der Fahrt Pflicht. Diese Helmpflicht entfällt nur beim Führen sogenannter Leichtmofas, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt und deren Leergewicht 30 kg nicht überschreiten.

Dürfen Mofas ohne Führerschein gefahren werden?

Mofas dürfen bereits ab dem vollendeten 15. Lebensjahr geführt werden, eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Allerdings ist eine Mofa-Prüfbescheinigung zu erwerben. Für den Erwerb dieser Prüfbescheinigung ist erforderlich, dass der Betroffene in einer Prüfung nachgewiesen hat,

  • über ausreichende Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften für das Führen eines Kraftfahrzeugs zu verfügen,
  • sowie mit den Gefahren des Straßenverkehrs und zu deren Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut zu sein.

Wer im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist, ganz gleich, welcher Klasse, oder einer ausländischen Fahrerlaubnis, die auch in Deutschland zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr berechtigt, ist berechtigt, ein Mofa zu führen.

Hinweis: Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, bedarf einer solchen Prüfbescheinigung nicht.

Benötigen Mofas ein Nummernschild?

Mofas sind mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten, mit dem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Ein Nummernschild ist somit nicht erforderlich.

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Moped

Moped

Mopeds sind Motorfahrräder, die mit Pedalen zum Starten des Motors und zum Bremsen (Rücktrittbremse) ausgestattet sind. Mit den Pedalen kann der Motor ebenfalls unterstützt werden. Da das Moped zu den Kleinkrafträdern zählt, darf die Motorleistung 50 cm³ und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigen.

Bei Führen im Straßenverkehr gilt auch für diese eine Helmpflicht.

Benötigen Mopeds ein Nummernschild?

Wer sein Moped im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss sein Moped nicht mit einem Nummernschild versehen. Allerdings ist eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen für den Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich. Das Versicherungskennzeichen ist hinten an dem Moped anzubringen.

Dürfen Mopeds ohne Führerschein gefahren werden?

Zum Führen eines Mopeds ist zumindest ein Führerschein der Klasse AM erforderlich.

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Motorroller

Motorroller werden in verschiedenen Typen angeboten, von denen nicht alle in die Kategorie der Kleinkrafträder fallen.

Motorroller

Zu den Kleinkrafträdern zählen lediglich solche Motorroller, deren Hubraum 50 cm³ nicht übersteigt und deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet. Für elektrisch angetriebene Motoroller gilt, dass der Elektromotor eine maximale Nenndauerleistung von 4 kW nicht überschreiten darf.

Bei Führen im Straßenverkehr gilt auch für Motorroller eine Helmpflicht.

Hinweis: Modelle aus der ehemaligen DDR wie Schwalbe oder der Simsons S-Reihe zählen trotz bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zu den Kleinkrafträdern und dürfen mit der Führerscheinklasse AM geführt werden.

Welche Führerscheinklasse ist für einen Motorroller erforderlich?

Zum Führen eines Motorrollers, der in die Kategorie der Kleinkrafträdern fällt, ist in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich, die mit Vollendung des 16. Lebensjahres erworben werden kann.

Wer bereits im Besitz der Führerscheinklassen A1, A2, A, B oder T ist, ist berechtigt, Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM zu führen.

Benötigen Motorroller ein Nummernschild?

Es besteht keine Zulassungs- oder Kfz-Kennzeichenpflicht für Motorroller dieser Kategorie. Ebenfalls sind sie steuerbefreit und müssen nicht zu Hauptuntersuchung wie Motorräder. Allerdings ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung erforderlich, deren Nachweis durch ein am Motoroller angebrachtes Versicherungskennzeichen erbracht wird.

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Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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