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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Blitzer im Wohngebiet: Kann man einen Blitzer beantragen?

Kann man als Privatperson einen Blitzer beantragen? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten es gibt, Raser zur Verantwortung zu ziehen.

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Die meisten Menschen wollen lieber nichts damit zu tun haben und dann gibt es welche, die wünschen sich ihn herbei: einen Blitzer – zum Beispiel dann, wenn sich Anwohner über Raser in ihrer Straße ärgern und sie in die Verantwortung nehmen wollen. Aber kann man als Privatperson überhaupt einen Blitzer beantragen für ein Wohngebiet oder einen anderen Verkehrsbereich? Um die Antwort vorweg zu nehmen: Nein. Dennoch sollte man nicht sofort aufgeben. Auf indirekten Wegen kommt man eventuell doch noch ans Ziel.

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Warum Blitzer anfordern? Das können Gründe sein

Nicht selten kommt es vor, dass Menschen sich über Raser ärgern oder sogar schon die ein oder andere gefährliche Situation beobachtet haben, weil Autofahrer zu schnell unterwegs sind. Besonders sensible Bereiche sind beispielsweise die Straßen rund um Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen. Aber auch in reinen Wohngegenden fühlen sich Anwohner häufig von zu großem Verkehrslärm belästigt. Um etwas daran zu ändern, liegt der Gedanke nahe, die Behörden einzuschalten und beim Ordnungsamt einen Blitzer zu beantragen, damit die Raser geblitzt und bestraft werden.

Schritt 1 auf dem Weg zum Blitzer: Verstöße selbst dokumentieren

Blitzer beantragen: Können Bürger für ihr Wohngebiet eine Radarfalle beantragen?

Da ein stationärer Blitzer allerdings nicht einfach geordert werden kann, muss man kreativ werden. Im ersten Schritt ist es wichtig zu wissen, worüber man sich eigentlich ganz konkret ärgert. Herrscht tatsächlich eine dauerhafte Belastung durch Lärm? Fahren Autos wirklich viel zu schnell durch die Straße und gefährden andere? Damit aus dem subjektiven Ärgernis handfeste Belege werden, sollten Betroffene eine Art Tagebuch führen. Dort können sie die Geschwindigkeitsverstöße am besten möglichst genau eintragen. Wichtig sind Daten wie Ort und Zeit, Kennzeichen und Beschreibung des Fahrzeugs und bestenfalls sogar eine Beschreibung des Fahrers. Einen Blitzer beantragen kann man zwar auch damit nicht, aber vielleicht bringt die Dokumentation der Verstöße die Polizei selbst auf die Idee, einen Blitzer zu installieren.

Anzeige erstatten und Dokumentation vorlegen

Auch wenn man weder einen Blitzer beantragen noch eine Polizeikontrolle anfordern kann, hat man immer noch die Möglichkeit, selbst Anzeige zu erstatten. Auch hier sind Aufzeichnungen sehr wichtig. Dadurch wird zwar auch kein Blitzer aufgestellt, aber je konkreter Betroffene Verstöße dokumentieren können, desto wahrscheinlicher wird es, dass wenigstens die Verkehrssünder eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog erhalten.

Verbündete suchen und Chance auf verkehrsberuhigten Bereich steigern

Wer sich beispielsweise in einem Wohngebiet oder in der Nähe von Schulen über Raser aufregt, sollte nicht allein kämpfen. Wichtig ist es, sich mit anderen zusammenzuschließen und Aufmerksamkeit für das Thema zu erregen. Das kann beispielsweise über eine Unterschriftenaktion funktionieren oder über eine Bürgerinitiative. Auch Lokalredaktionen berichten gern in der Zeitung von solchen Aktionen und sorgen dadurch für mehr Öffentlichkeit. Das hilft zwar auch nicht direkt, um einen Blitzer genehmigt zu bekommen, aber so schaffen es Betroffene eventuell, die Bewilligung für einen verkehrsberuhigten Bereich zu erhalten. Ebenfalls sinnvoll ist es, wenn sich alle Betroffenen an die Deutsche Verkehrswacht e.V. wenden. Wenn der Verein genügend Beschwerden gesammelt hat, kann er versuchen, die Straßenverkehrsbehörde zu Geschwindigkeitskontrollen im betroffenen Gebiet zu bewegen.

Blitzer selbst aufstellen – geht das?

Viele Menschen ärgern sich so sehr über Raser oder Lautstärke, dass sie am liebsten neben ihrem Haus einen eigenen Blitzer aufstellen würden. Verbieten kann man es ihnen nicht. Jedem steht es frei, sich beispielsweise einen Blitzer selber zu bauen oder eine Laserpistole anzuschaffen und sich Notizen über die Temposünder zu machen. Weit kommt man damit allerdings nicht, denn das Feststellen von Ordnungswidrigkeiten ist Aufgabe des Staates – also in diesem Falle der Verkehrsbehörden – und darf nur von ausgebildetem Messpersonal durchgeführt werden. Wer also als Privatperson Verstöße dokumentiert, kann nicht damit rechnen, dass die Verkehrssünder aufgrund dieser Informationen eine Strafe erhalten.

Wer stellt eigentlich die Blitzer auf? In geschlossenen Ortschaften sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig. Außerorts kümmern sich Polizei und Kreisverwaltungen um Blitzer auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie Autobahnen.

Statt Blitzer: Geschwindigkeitsanzeigetafel aufstellen

Für ein gedrosseltes Tempo und weniger Lärm kann statt einem Blitzer auch eine Geschwindigkeitsanzeigetafel sorgen. Anfordern kann man sie allerdings nicht, dafür aber privat anschaffen. Diese Anzeigetafeln messen die Geschwindigkeit der Autos mit einem integrierten Radarsensor und geben sie wieder – manchmal mit einem lachenden oder traurigen Gesicht – und sorgen damit für Aufmerksamkeit bei den betreffenden Fahrern. Solange sich eine solche Geschwindigkeitsanzeigetafel auf dem Privatgrundstück befindet, wird sie üblicherweise von Gemeinden und Behörden toleriert.

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