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VON RUEDEN Rechtsanwälte

Verkehrsrecht

Blitzer selber bauen – Ist das erlaubt?

Blitzer selber bauen: Darf man selbst einen Blitzer aufstellen? Auf dem Privatgelände ist das erlaubt, solange es nur eine Blitzer-Attrappe ist.

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Viele Menschen ärgern sich so sehr über Raser, dass sie am liebsten einen eigenen Blitzer im Vorgarten aufstellen würden. Dürfen sie das? Ja, tatsächlich! Zumindest solange es nur eine Attrappe ist und diese sich auf dem eigenen Grundstück befindet.

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Einen echten stationären Blitzer kann man nicht beim Ordnungsamt bestellen. Privatpersonen haben in der Regel keinen Einfluss darauf, wo eine Radarfalle aufgestellt wird und können keinen Blitzer beantragen. Um Raser zur Vernunft zu bringen und sie auf ihre zu schnelle Geschwindigkeit hinzuweisen, wird der ein oder andere deshalb kreativ – zum Beispiel, indem er eine Blitzer-Attrappe selber baut. Das ist erlaubt, aber alle Hobbybastler sollten wissen: Wenn der gebastelte Blitzer zu nah an der Straße steht oder Autofahrer ablenken könnte – weil er beispielsweise blinkt –, kann es passieren, dass er auf Schadensersatz verklagt wird, wenn ein Unfall passiert.

Wer also einen Blitzer selber bauen und aufstellen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Der selbstgebastelte sogenannte Starenkasten sollte nicht zu groß sein und auf dem eigenen Privatgrundstück stehen.
  • Die Blitzer-Attrappe darf den Straßenverkehr nicht gefährden oder Autofahrer ablenken – zum Beispiel, indem sie blinkt oder den Fahrer blendet, wenn er geblitzt wird.

Kann man einen Blitzer kaufen?

Blitzer selber bauen? Darf man Blitzer-Attrappen selbst basteln?

Privatpersonen können keinen echten Blitzer aufstellen, sie können sich jedoch einen kaufen. Hierbei handelt es sich dann allerdings nur um eine Attrappe. Solche Blitzer werden von Firmen angeboten und lassen sich beispielsweise im Internet ordern. Sie blitzen aber dann natürlich nicht in Wirklichkeit, sondern sollen Autofahrer lediglich abschrecken. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Anzeigetafel mit Geschwindigkeitsmesser zu kaufen und auf dem Privatgrundstück zu platzieren. Diese Tafeln können die gefahrene Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos anzeigen, gelten aber nicht als Beweis für einen Geschwindigkeitsverstoß und führen nicht zu einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog. In Deutschland werden stationäre und mobile Blitzer von der Polizei, den kommunalen Behörden oder von offiziell beauftragten Privatfirmen aufgestellt. Privatpersonen dürfen das nicht.

Blitzer falsch aufgestellt – Lohnt sich ein Einspruch?

Geblitzte Autofahrer fragen sich immer wieder, wie lohnenswert es ist, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hier kommt es darauf an, wie man seinen Einspruch begründet. Einige Autofahrer sind beispielsweise der Meinung, dass ein Blitzer falsch aufgestellt wurde. Ob das der Fall war oder es weitere Gründe gibt, die für einen erfolgreichen Einspruch sprechen, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

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Bei wiederholten Verstößen kann ein Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen drohen.

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Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid – als PDF oder Foto, verschlüsselt übertragen. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Rechtsschutz

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Häufig sind Ehepartner und Kinder (bis zum 27. Lebensjahr) mitversichert.

Kontakt

Für Ihr kostenloses Prüfungsergebnis benötigen wir nur noch Ihre Kontaktdaten.

Ein Verkehrsrechtsanwalt sichtet Ihr Schreiben persönlich und meldet sich mit einer Einschätzung. Bei Rechtsschutz holen wir die Deckungszusage ein – es entstehen keine Kosten ohne Ihre Beauftragung.

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Ohne Rechtsschutz können wir den Fall nicht kostenlos prüfen

Sie haben angegeben, dass Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ein anwaltlich geführtes Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, die Sie ohne Rechtsschutzversicherung vollständig selbst tragen müssten. Daher können wir Ihren Fall leider nicht kostenlos für Sie prüfen.

Prüfen Sie bitte, ob Sie über Partner, Eltern oder den Arbeitgeber mitversichert sind – dann starten Sie den Check einfach erneut.

Ein Einspruch lohnt sich hier wirtschaftlich meist nicht

Das in Ihrem Fall zu erwartende Bußgeld liegt unter 80 €. In diesem Bereich steht der Aufwand eines anwaltlich geführten Einspruchsverfahrens in der Regel nicht im Verhältnis zum möglichen Nutzen – eine Einspruchsprüfung ist hier wirtschaftlich meist nicht sinnvoll.

Wir benötigen den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid

Für eine fundierte Einspruchsprüfung benötigen wir den Anhörungsbogen oder den Bußgeldbescheid. Ein Zeugenfragebogen reicht dafür nicht aus. Sobald Ihnen eines dieser Dokumente vorliegt, laden Sie es hier hoch – dann prüfen wir Ihren Fall kostenlos.

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