Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Mobiles Tempo-Messsystem ESO µP 80 – Kombination aus Lichtschranke und Blitzer

Die Anzahl der Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verkehrsüberwachung, die sich der Lichtschranken-Technik bedienen, ist überschaubar. In Deutschland gehört die eso GmbH zu den wichtigsten Produzenten solcher Lichtschrankensysteme. Im Messeinsatz verwenden Polizeibeamte hierzulande oft die Lichtschranken-Blitzer ESO µP 80, ES 1.0, ES 3.0 und ES 8.0 des Herstellers.

Bereits 1982 erhielt der ESO µP 80 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt seine Zulassung. Da es sich um ein recht altes Messgerät und ein umstrittenes Messverfahren handelt, werten einige Gerichte das ESO µP 80-Messverfahren als nicht-standardisiert und hegen grundsätzliche Zweifel an der Richtigkeit der Messungen mit dem ESO-Blitzer.

Damit erhöht sich für diejenigen, die mit dem ESO µP 80 geblitzt worden sind, die Chance, einen entsprechenden Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Dabei können Kenntnisse zur Funktionsweise und den Fehlerquellen der Lichtschrankenmessung sowie zu häufigen Messfehlern des Blitzers die Aussicht auf Erfolg noch steigern.

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Mobile Tempokontrolle mit dem ESO µP 80

Fahrzeuge auf der Autobahn

Der ESO µP 80-Lichtschranken-Blitzer zählt zu den mobilen Blitzanlagen. Beamte können den Blitzer an unterschiedlichen Standorten im Straßenverkehr, meist an unfallgefährdeten Orten, platzieren. Meistens kontrollieren die Behörden mit dem Lichtschrankenmessgerät nur eine Fahrbahn. Das heißt, der ESO µP 80 blitzt dann nur in eine Richtung. Das ESO-Messgerät kann Fahrbahnen mit bis zu 25 Meter Breite überwachen.

Weiterhin ist der Blitzer mit Lichtschranke in der Lage, Geschwindigkeiten zwischen fünf und 250 km/h zu messen. Die Außentemperatur betreffend, ist der ESO µP 80 fast immer einsetzbar. In einem Temperaturbereich von -20 bis +50 Grad Celsius ist er funktionstüchtig.

Um den Lichtschranken-Blitzer bedienen zu können, verlaufen Kabel vom Messgerät in ein Messfahrzeug. In diesem befindet sich ein Anzeige-Bedienpult. Die Stromversorgung der ESO µP 80-Kamera mit Blitzgerät erfolgt über Akkus und reicht für rund 400 Fotos in einem Zeitraum von fünf bis sechs Stunden aus.

Im Gegensatz zu laserbasierten mobilen Tempomessungen (zum Beispiel mit Laser Patrol oder LAVEG) ziehen die Polizeibeamten die geblitzten Fahrer nicht direkt nach der Messung aus dem Verkehr. Stattdessen werden die ESO µP 80-Blitzerfotos, die Fahrer, Fahrzeug und Kennzeichen zeigen, samt Messwerte an die zuständige Bußgeldbehörde übermittelt. Diese erstellt schließlich einen Bußgeldbescheid für den Fahrzeughalter auf Grundlage des Bußgeldkatalogs.

ESO µP 80: Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranken

Das Lichtschrankenmessgerät ESO µP 80 – eine Drillingslichtschranke – besteht aus einem dreiteiligen, röhrenförmigen Lichtwerfer, einem Lichtempfänger und einer Fotoanlage. Der Lichtwerfer wird am Fahrbahnrand aufgestellt, der Lichtempfänger direkt gegenüber am anderen Fahrbahnrand. Mithilfe von drei Leuchtdioden können Messbeamte erkennen, ob die Geräte richtig positioniert sind. Leuchten die Dioden grün, sind Lichtwerfer und -empfänger genau aufeinander einjustiert. Leuchten sie rot, stimmt die Justierung nicht oder der Lichtstrahl ist unterbrochen.

Die drei Lichtschranken verlaufen im rechten Winkel quer über die Fahrbahn. Mehrere unsichtbare Infrarotstrahlen mit einer Wellenlänge von 930 Nanometer (nm) verbinden Sender und Empfänger und bilden so die Lichtschranken. Die ebenfalls unsichtbaren Lichtschranken sind jeweils mit einem Messgerät verbunden.

Hinweis: Vom Lichtschrankenmessgerät ESO µP 80 existieren zwei Versionen: ESO µP 80/VI-4 und ESO µP 80/VIII-4. Die erste Variante ist heute kaum noch im Einsatz. Typ VIII-4 hingegen setzen Behörden noch immer im Rahmen mobiler Geschwindigkeitskontrollen ein. Während beim VI-4 die Datenübertragung zwischen Messgerät und Kamera per Kabel erfolgt, nutzt man beim VIII-4 dafür eine Funkverbindung.

An der Fotoanlage befindet sich ein Datenfunkempfänger, der Daten und Messwerte, die der Datenfunksender des Lichtempfängers verschickt, empfängt. Die Daten enthalten dabei Informationen zu Geschwindigkeit und Verkehrsrichtung des Fahrzeugs, den Fotoauslöse-Befehl sowie den Geräte-Identifizierungscode.

Ablauf einer Messung des Lichtschranken-Blitzers ESO µP 80

Das polizeiliche Messverfahren mit dem ESO µP 80 besteht aus zwei Messungen, der Einfahrts- und der Ausgangsmessung:

  • Die Messung beginnt, sobald ein Fahrzeug durch die erste Lichtschranke fährt. Beim Durchfahren deckt das Fahrzeug die Lichtschranken ab.
  • Bei dieser Einfahrtsmessung misst das Gerät den Zeitabstand zwischen dem Unterbrechen zweier Lichtschranken. Dafür findet die erste Messung zwischen den Lichtschranken 1 und 2 und die zweite Messung zwischen den Lichtschranken 1 und 3 statt.
  • Weichen die gemessenen Werte um maximal drei Prozent voneinander ab, wertet die ESO µP 80-Auswertesoftware das Messergebnis als gültig.
  • Verlässt das Fahrzeug den Messbereich, beginnt die Ausgangsmessung. Diese misst, wie lange es dauert, zwei Lichtschranken wiederherzustellen. Erneut findet dafür eine Messung zwischen den jeweiligen Lichtschranken-Paaren statt.
  • Anhand der Durchfahrtszeit zwischen den Strahlen ermittelt der ESO µP 80 mit der Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit des vorbeifahrenden Fahrzeugs.
  • Wenn alle vier ermittelten Messergebnisse nicht mehr als sechs Prozent voneinander abweichen, entscheidet der niedrigste Wert, ob ein Tempoverstoß vorliegt.
  • Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung schickt der Datenfunksender die Messwerte zum Datenfunkempfänger an der Fotoanlage.
  • Schließlich löst die Kamera aus und es blitzt rot.
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Fehlerquellen bei Lichtschrankenmessungen und typische ESO µP 80-Messfehler

Der ESO µP 80-Blitzer gilt aufgrund seiner Handhabung als störanfällig. Lichtwerfer und -empfänger haben nur einen kleinen Spielraum, in dem sie korrekte Messergebnisse erzielen. Folgende Fehlerquellen und Messfehler sind typisch für den ESO µP 80-Lichtschranken-Blitzer beziehungsweise Lichtschrankenmessungen im Allgemeinen:

Mann am Steuer im Auto
  • Justierung und Aufbau: Die Positionen von Lichtwerfer und Lichtempfänger am linken und rechten Fahrbahnrand müssen exakt aufeinander ausgerichtet sein. Messbeamte müssen beachten, dass die Lichtschranken des ESO µP 80 im Winkel von 90 Grad über der Fahrbahn ihre Messungen vornehmen.
  • Testfotos und Testmessungen: Vor Messbeginn und am Ende des Negativfilms oder des Messeinsatzes muss das Messpersonal Testmessungen und Funktionsprüfungen durchführen und fotografisch festhalten. Anhand von vier Fotos dokumentieren Beamte den gesamten Fahrbahnabschnitt der Messung sowie die Messlinie und die exakten Positionen von Sender und Empfänger. Dafür müssen Messbeamte eine Wasserwaage auf gerader Strecke und eine spezielle Neigungswasserwaage auf geneigter oder ansteigender Fahrbahn verwenden. Fehlen die Testfotos, ist die Messung nicht verwertbar.
  • Messpersonal: Nur speziell für den ESO µP 80-Blitzer geschultes Personal der Polizei darf das Messgerät bedienen, um Anwendungsfehler zu vermeiden.
  • Mehrere Fahrzeuge: Sobald nebeneinander fahrende Fahrzeuge den Blitzer gleichzeitig passieren, kann es zu falschen Messwerten kommen. Möglich ist, dass das Messgerät bei der Einfahrtsmessung das eine und bei der Ausgangsmessung ein anderes Fahrzeug misst. Ist auf dem ESO-Blitzerfoto mehr als ein Auto zu sehen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Messwerte falsch zugeordnet wurden.
  • Wetterlage und Reflexionen: Schlechtes Wetter wie Nebel oder Regen und Reflexionen beeinflussen die Lichtstrahlen. Es kann zu unerwünschter Streuung oder zur Reflexionen der Lichtstrahlen kommen. Dies kann den Messvorgang stören.
  • Eichpflicht: Das Messgerät muss einmal jährlich geeicht werden. Ansonsten kann die Korrektheit der Messergebnisse nicht gewährleistet werden. Auf dem Gerät selbst befinden sich sogenannte Eichmarken. Sind diese beschädigt oder entfernt worden, gilt das Gerät als ungeeicht.

Weitere Gründe für einen Bußgeldbescheid-Einspruch

Es gibt weitere Umstände, die insbesondere bei Bußgeldbescheiden aufgrund eines Blitzers einen Einspruch rechtfertigen:

  • Das Messpersonal hat beim Aufstellen des Blitzers Richtlinien missachtet und den Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsschild oder Ortstafel und Messgerät nicht eingehalten.
  • Das Blitzerfoto ist unscharf beziehungsweise der Fahrer nicht identifizierbar.
  • Verkehrsschilder waren zum Zeitpunkt des Messvorgangs für den Kfz-Fahrer nicht sichtbar (zum Beispiel von herabhängenden Ästen bedecktes Temposchild).
  • Im Bußgeldschreiben oder im Messprotokoll sind formale Fehler enthalten.

Geblitzt vom ESO µP 80: Geschwindigkeitsmessung mit ESO-Blitzer anfechten

Blitzer mit rotem Blitz

Gegen ein Bußgeldbescheid infolge eines ESO µP 80-Blitzers kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Da die ESO µP 80-Messung nicht immer zu den Standardmessverfahren gezählt wird, sind die Chancen auf Erfolg gut. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann zudem prüfen, ob sich ein Einspruch auch tatsächlich lohnt. Er hat nämlich die Möglichkeit, die Bußgeldakte, Messprotokolle oder Rohmessdaten einzusehen und Messfehler aufzudecken.

Bei allen Geschwindigkeitsmessungen wird vom Messergebnis ein Toleranzwert abgezogen, um Messungenauigkeiten, die sich nicht vermeiden lassen, auszugleichen. Für die Geschwindigkeitsmessung mit Laserlichtschranken-Blitzern beträgt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h drei km/h und bei Geschwindigkeiten darüber reduziert sich das Messergebnis um drei Prozent.

Nach einem Einspruch kann gerichtlich entschieden werden, dass dem Beschuldigten ein höherer Toleranzabzug zugesprochen wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gerät nicht den Vorschriften entsprechend geeicht wurde.

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